kyffhaeuser-nachrichten.de

Richter Kropp: Die sache mit dem Strom

Montag, 01. Februar 2010, 10:30 Uhr
Wenn einem im Winter der Strom abgestellt wird, dann kann das ganz schön ungemütlich sein. Und mitunter die Gerichte beschäftigen. Lesen Sie Richter Kropps neuesten Fall.


In dieser kalten Jahreszeit sind wir froh und dankbar, wenn wir in einer warmen Stube sitzen und nicht frieren müssen. Dies setzt jedoch voraus, dass wir auch genügend Strom haben, über den im Regelfall die Heizungsanlagen laufen. Schlimm wird es, wenn die vom Stromversorger abgestellt wird.

Geschehen jetzt in Ebeleben, wo eine Frau bei einem großen Thüringer Energieversorger Stromschulden in Höhe von 1952,04 Euro über mehrere Monate auflaufen ließ. Der Energieversorger hat ihr jetzt den Strom abgestellt.

Die Frau beantragte vor dem Sondershäuser Amtsgericht, dem Stromversorger aufzugeben, die Stromversorgung ihrer Wohnung wieder aufzunehmen.
Doch vor Gericht hatte die Mutter eines Kindes keinen Erfolg. Zivilrichterin Martina Richter vom Sondershäuser Amtsgericht wies diesen Antrag zurück.

Aus Rechtsgründen war der Antrag gescheitert. Dabei kam es auf eine besondere Härte nicht an. Die Mutter hatte nämlich vorgebracht, der Stromversorger sei wegen ihres zweijährigen Kleinkindes nicht zur Einstellung berechtigt gewesen. Entscheidend war für das Urteil, dass die Frau ihrer zivilrechtlichen Darlegungspflicht nicht nachgekommen war. So bestand für den Energieversorger keine hinreichende Aussicht, dass sie als Kundin irgendwann einmal überhaupt ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen werde.

Ihr Angebot auf Zahlung von 100 Euro pro Monat auf die Altschulden war für das Gericht nicht ausreichend. Allein zur Rückzahlung dieser Schulden würde sie 20 Monate benötigen, dies sei für den Stromversorger nicht hinnehmbar, so das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen.

Dagegen hatte die Frau Beschwerde zum Landgericht Mühlhausen eingelegt – auch vergeblich. Die zuständige Kammer hat die Entscheidung des Amtsgerichts Sondershausen vollinhaltlich bestätigt. Das Landgericht Mühlhausen ging in seiner Begründung sogar weiter: eine Teilzahlung genüge nicht; mit der Rückzahlung der aufgelaufenen Rückstände sei nicht gewährleistet, dass die Frau auch in Zukunft ihrer Zahlungsverpflichtungen nachkommen werde. Vielmehr läge es auf der Hand, dass die Frau auch in Zukunft weitere Rückstände ansammeln werde.

Die Entscheidung trägt insoweit zur Rechtsklarheit bei, wobei es maßgeblich immer auf die jeweilige Fallkonstellation ankommt. Wie überall im Zivilrecht gilt auch hier der Satz: Verträge sind einzuhalten. Die Konsequenzen vertragsbrüchigen Verhaltens sind bei solchen Energielieferungsverträgen dann umso härter. (Az: 3 C 283/09)
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 kyffhaeuser-nachrichten.de