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Richter Kropp: Lohengrin darf nicht platzen

Montag, 08. Februar 2010, 07:26 Uhr
„Dies darfst Du mich nicht fragen“ so lautet der Kernsatz der Oper Lohengrin von Richard Wagner. Dort geht es um einen Ritter mit einem Schwan und seine Braut Elsa von Brabant. Die Aufführung dieser Oper vor einem deutschen Opernhaus hat jetzt das Amtsgericht Sondershausen ermöglicht.


Das Amtsgericht Sondershausen veranstaltet nun keine Opernaufführungen, lädt aber nicht selten Parteien in Verfahren, deren berufliche Tätigkeit sie oft unabkömmlich machen. Wenn das Gericht dabei auf jede berufliche Tätigkeit Rücksicht nähme, würde kaum ein Angeklagter oder Zeuge erscheinen, da doch die meisten Menschen in der Bundesrepublik Deutschland einer beruflichen Arbeit nachgehen. Es gibt aber Tätigkeiten, die sind so gelagert, dass die Anwesenheit einer Partei in ihrem Beruf unverzichtbar ist.

So auch vor dem Amtsgericht Sondershausen, als in einem Familienstreitverfahren kürzlich ein Konzertmeister aus Süddeutschland verklagt wurde. Dieser solle mehr Mindestunterhalt an sein Kind zahlen, so das Jugendamt als Beistand des Kindes. Das persönliche Erscheinen war angeordnet, als die Anfrage des Rechtsanwaltes kam, den Mandanten hiervon zu entbinden. Denn ohne ihn müsse die Oper Lohengrin ausfallen, als Konzertmeister sei er unabkömmlich.

Familienrichter Christian Kropp reagierte darauf nicht mit der Lohengrin-Antwort „Dies darfst Du mich nicht fragen“, sondern ließ den Mann bei seinem Orchester spielen. Denn als Konzertmeister und Stimmführer des Orchesters erschien er dem musikbegeisterten Amtsrichter tatsächlich unverzichtbar.

In der Sache ging es auch ohne den musikalisch verhinderten Konzertmeister. Die Rechtsanwälte einigten sich im Termin vor dem Sondershäuser Amtsgericht auf neue Unterhaltsbeträge, welche dem Kinde geschuldet sind und konnten so das Verfahren durch Vergleich beenden. Lohengrin wurde dann übrigens noch erfolgreich aufgeführt!
Autor: nnz

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