Neues aus Berlin (9)
Dienstag, 09. Februar 2010, 16:39 Uhr
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region nimmt das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) nicht nur Stellung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV-Regelleistungen, sondern will auch ihren Bundestagskollegen Selle (CDU) und Kurth (FDP) auf die Sprünge helfen...
Hartz-IV-Leistungen nicht verfassungskonform!
Heute nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) allen anderen Parteien im Bundestag deutlich vor Augen geführt, was DIE LINKE seit 2005 immer wieder kritisierte: Die Regelleistungen für Kinder und Erwachsene gewährleisten nicht den Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und widersprechen dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Kersten Steinke, Bundestagsabgeordnete aus Bad Frankenhausen zum vor wenigen Stunden veröffentlichten Urteil: "Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass sie weitergehend ausgefallen wäre. Immerhin wird den Hartz-IV-Empfängern bestätigt, dass sie seit Jahren zu wenig Leistungen beziehen. In meinem Rechtsverständnis wären Nachzahlungen für die vergangenen Jahre notwendig gewesen."
"Trotzdem ist es das weitgehendste Urteil zu Hartz-IV, welches bisher getroffen wurde", bewertet Steinke die seit Monaten mit Spannung erwartete Entscheidung. Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Regierung zum 01.01.2011 die Regelsätze neu berechnet. CDU/CSU, FDP, aber auch die Erfinder von Hartz-IV, SPD und Grüne sollten nun in sich gehen, denn immerhin haben sie über fünf Jahre gegen das Grundgesetz verstoßen. Dies dürfte kein wesentlicher Beitrag gewesen sein, das Vertrauen in die Politik zu verbessern. Sie haben die Chance, es jetzt wirklich besser zu machen.
"Ich bin gern bereit, meinen Kollegen Selle (CDU) und Kurth (FDP) inhaltlich auf die Sprünge zu helfen!", so Steinke. Und um keine Zeit zu verlieren, hat DIE LINKE bereits für heute 17:00 Uhr eine "Aktuelle Stunde" zum Urteil des BVerfG im Bundestag beantragt.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
Autor: khhHartz-IV-Leistungen nicht verfassungskonform!
Heute nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) allen anderen Parteien im Bundestag deutlich vor Augen geführt, was DIE LINKE seit 2005 immer wieder kritisierte: Die Regelleistungen für Kinder und Erwachsene gewährleisten nicht den Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und widersprechen dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Kersten Steinke, Bundestagsabgeordnete aus Bad Frankenhausen zum vor wenigen Stunden veröffentlichten Urteil: "Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass sie weitergehend ausgefallen wäre. Immerhin wird den Hartz-IV-Empfängern bestätigt, dass sie seit Jahren zu wenig Leistungen beziehen. In meinem Rechtsverständnis wären Nachzahlungen für die vergangenen Jahre notwendig gewesen."
"Trotzdem ist es das weitgehendste Urteil zu Hartz-IV, welches bisher getroffen wurde", bewertet Steinke die seit Monaten mit Spannung erwartete Entscheidung. Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Regierung zum 01.01.2011 die Regelsätze neu berechnet. CDU/CSU, FDP, aber auch die Erfinder von Hartz-IV, SPD und Grüne sollten nun in sich gehen, denn immerhin haben sie über fünf Jahre gegen das Grundgesetz verstoßen. Dies dürfte kein wesentlicher Beitrag gewesen sein, das Vertrauen in die Politik zu verbessern. Sie haben die Chance, es jetzt wirklich besser zu machen.
"Ich bin gern bereit, meinen Kollegen Selle (CDU) und Kurth (FDP) inhaltlich auf die Sprünge zu helfen!", so Steinke. Und um keine Zeit zu verlieren, hat DIE LINKE bereits für heute 17:00 Uhr eine "Aktuelle Stunde" zum Urteil des BVerfG im Bundestag beantragt.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
