Kleine Einrichtungen haben das Nachsehen
Donnerstag, 11. Februar 2010, 10:40 Uhr
Auf die Probleme kleiner Kindertagseinrichtungen weist der Verein Starthilfe Sondershausen e.V. hin. Gegenüber kn äußerte sich Geschäftsführer Jürgen Rauschenbach wie folgt...
Gestern, am 10. Februar startete erneut das Thüringer Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik. Auch Starthilfe Sondershausen e.V. ist wie der PARITÄTISCHE Thüringen mit dem aktuellen Gesetzesentwurf des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetztes (ThürKitaG) nicht glücklich. Nicht nur das die Regelung zur Fachberatung alles andere als zufriedenstellend ist, vielmehr geraten jetzt auch noch die kleinen Kindertageseinrichtungen ins Hintertreffen. Zwar begrüßen wir die Festlegung eines Mindestpersonalschlüssels von zwei Erziehern, weisen aber darauf hin, dass durch die Formulierung eines Differenzausgleichs durch freiwillige Leistungen des Trägers bzw. Dritte, der Personalschlüssel ausgehebelt wird. Äußerst positiv bewertet wir, dass die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung gleichberechtigt in allen Kindertageseinrichtungen erfolgen kann.
Damit folgt die Landesregierung in erster Linie der UN Konvention zur Inklusion von Menschen mit Behinderung. Um solch einen Anspruch sicher zu stellen, müssen natürlich die räumlichen, sächlichen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Starthilfe Sondershausen e.V. unterstützt das Volksbegehren und schließt sich der Position des PARITÄTISCHEN Thüringen und der LIGA der Wohlfahrtsverbände an.
Ein wesentliches Ziel der Thüringer Landesregierung ist eine Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten. Die neuerlich entbrannte Debatte zum ThürKitaG ist wenig hilfreich. Nach wie vor ist offen, wie die guten inhaltlichen Aspekte angesichts der unzureichenden personellen Ausstattung, gerade bei den kleineren Einrichtungen umgesetzt werden sollen, weiter. Eingruppige Einrichtungen sind dringend auf zwei Vollzeitstellen angewiesen. Vor allem im ländlichen Raum sind diese Einrichtungen aus unserer Sicht ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Infrastruktur und Kristallisationspunkt und entsprechend zu fördern.
Der Hinweis, dass entsprechend auftretende Differenzen durch die für die Einrichtung zuständige Gemeinde auszugleichen sind, ist angesichts der aktuellen Haushaltslage der Thüringer Städte und Gemeinden kaum realisierbar.
In Kürze finden weitere Anhörungen zum Gesetzesentwurf statt. Neben dem Personalschlüssel für eingruppige Einrichtungen wird der PARITÄTISCHE auch die Situation der Fachberatung ansprechen. Der Aktuelle Entwurf überträgt den Jugendämtern nicht nur die Steuerung und Umsetzung der Fachberatung für Kindertagesstätten, die örtlichen Jugendämter erhalten auch die finanziellen Mittel dafür vom Land. Freie Träger, die die Mehrheit der Kindertageseinrichtungen vorhalten bekommen nach dem aktuellen
Gesetzesentwurf keine Cent. Im Interesse der Kinder müssen wir hier zu zügigen Lösungen kommen.
Jürgen Rauschenbach
Geschäftsführer Starthilfe Sondershausen e.V.
Autor: khhGestern, am 10. Februar startete erneut das Thüringer Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik. Auch Starthilfe Sondershausen e.V. ist wie der PARITÄTISCHE Thüringen mit dem aktuellen Gesetzesentwurf des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetztes (ThürKitaG) nicht glücklich. Nicht nur das die Regelung zur Fachberatung alles andere als zufriedenstellend ist, vielmehr geraten jetzt auch noch die kleinen Kindertageseinrichtungen ins Hintertreffen. Zwar begrüßen wir die Festlegung eines Mindestpersonalschlüssels von zwei Erziehern, weisen aber darauf hin, dass durch die Formulierung eines Differenzausgleichs durch freiwillige Leistungen des Trägers bzw. Dritte, der Personalschlüssel ausgehebelt wird. Äußerst positiv bewertet wir, dass die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung gleichberechtigt in allen Kindertageseinrichtungen erfolgen kann.
Damit folgt die Landesregierung in erster Linie der UN Konvention zur Inklusion von Menschen mit Behinderung. Um solch einen Anspruch sicher zu stellen, müssen natürlich die räumlichen, sächlichen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Starthilfe Sondershausen e.V. unterstützt das Volksbegehren und schließt sich der Position des PARITÄTISCHEN Thüringen und der LIGA der Wohlfahrtsverbände an.
Ein wesentliches Ziel der Thüringer Landesregierung ist eine Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten. Die neuerlich entbrannte Debatte zum ThürKitaG ist wenig hilfreich. Nach wie vor ist offen, wie die guten inhaltlichen Aspekte angesichts der unzureichenden personellen Ausstattung, gerade bei den kleineren Einrichtungen umgesetzt werden sollen, weiter. Eingruppige Einrichtungen sind dringend auf zwei Vollzeitstellen angewiesen. Vor allem im ländlichen Raum sind diese Einrichtungen aus unserer Sicht ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Infrastruktur und Kristallisationspunkt und entsprechend zu fördern.
Der Hinweis, dass entsprechend auftretende Differenzen durch die für die Einrichtung zuständige Gemeinde auszugleichen sind, ist angesichts der aktuellen Haushaltslage der Thüringer Städte und Gemeinden kaum realisierbar.
In Kürze finden weitere Anhörungen zum Gesetzesentwurf statt. Neben dem Personalschlüssel für eingruppige Einrichtungen wird der PARITÄTISCHE auch die Situation der Fachberatung ansprechen. Der Aktuelle Entwurf überträgt den Jugendämtern nicht nur die Steuerung und Umsetzung der Fachberatung für Kindertagesstätten, die örtlichen Jugendämter erhalten auch die finanziellen Mittel dafür vom Land. Freie Träger, die die Mehrheit der Kindertageseinrichtungen vorhalten bekommen nach dem aktuellen
Gesetzesentwurf keine Cent. Im Interesse der Kinder müssen wir hier zu zügigen Lösungen kommen.
Jürgen Rauschenbach
Geschäftsführer Starthilfe Sondershausen e.V.
