Ab März droht ein Ordnungsgeld
Freitag, 12. Februar 2010, 15:30 Uhr
Wie die IHK in einer Information an kn mitteilt, droht einigen Firmen, welche der Offenlegungspflicht noch nicht nachgekommen sind ab März ein Ordnungsgeld. Hier die Einzelheiten..
Unternehmen, die bislang ihrer Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2008 noch nicht nachgekommen sind, droht ein Ordnungsgeldverfahren. Bis zum 31. Dezember 2008 mussten alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet (GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG) sowie veröffentlichungspflichtige Großunternehmen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse für das Geschäftsjahr 2008 beim elektronischen Bundesanzeiger hinterlegen.
Rund 700.000 Unternehmen haben das bislang getan. Allen anderen wird das Bundesamt der Justiz im März ein Ordnungsgeld mit Fristsetzung androhen. Dann läuft eine sechswöchige Frist für die Offenlegung; ist sie verstrichen, wird ein Ordnungsgeld von 2.500 Euro und - bei wiederholter Nicht-Offenlegung - mehr festgesetzt. Wird die Sechs-Wochen-Frist nur geringfügig (maximal zwei Wochen) überschritten, kann das Ordnungsgeld herabgesetzt werden.
Erforderlich ist dafür aber, dass das Unternehmen Einspruch gegen die Ordnungsgeldandrohung eingelegt hat. Jahres- und Konzernabschlüsse müssen an den elektronischen Bundesanzeiger und nicht an das Bundesamt der Justiz gesendet werden:
www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
Udo Rockmann
Leiter Regionales Service-Center Nordhausen
Autor: nnz/knUnternehmen, die bislang ihrer Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2008 noch nicht nachgekommen sind, droht ein Ordnungsgeldverfahren. Bis zum 31. Dezember 2008 mussten alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet (GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG) sowie veröffentlichungspflichtige Großunternehmen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse für das Geschäftsjahr 2008 beim elektronischen Bundesanzeiger hinterlegen.
Rund 700.000 Unternehmen haben das bislang getan. Allen anderen wird das Bundesamt der Justiz im März ein Ordnungsgeld mit Fristsetzung androhen. Dann läuft eine sechswöchige Frist für die Offenlegung; ist sie verstrichen, wird ein Ordnungsgeld von 2.500 Euro und - bei wiederholter Nicht-Offenlegung - mehr festgesetzt. Wird die Sechs-Wochen-Frist nur geringfügig (maximal zwei Wochen) überschritten, kann das Ordnungsgeld herabgesetzt werden.
Erforderlich ist dafür aber, dass das Unternehmen Einspruch gegen die Ordnungsgeldandrohung eingelegt hat. Jahres- und Konzernabschlüsse müssen an den elektronischen Bundesanzeiger und nicht an das Bundesamt der Justiz gesendet werden:
www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
Udo Rockmann
Leiter Regionales Service-Center Nordhausen
