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Richter Kropp: Die Sache mit dem Holz

Montag, 15. Februar 2010, 09:16 Uhr
In dieser kalten Jahreszeit sind wir froh und dankbar, wenn wir in einer warmen Stube sitzen und nicht frieren müssen. Viele Menschen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes von der Arge erhalten, sind froh, wenn zum Hartz-IV-Geld ein Heizkostenzuschuss drin ist...


Dazu gehört auch Manfred K. (57, Name geändert) aus Oberbösa. Der Arbeitssuchende ist schon länger auf einen solchen Zuschuss der Arge angewiesen, erhält er doch seit dem Januar 2005 finanzielle Leistungen vom Staat.

Mit der Zeit ist Manfred K. jedoch findig und gierig geworden. Es reichte ihm nicht, für das von ihm benötigte Brennholz einen Zuschuss zu bekommen. Er wurde vielmehr kreativ, in dem er am 22.05.2008 eine Rechnung der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück vorlegte, in welcher der Kauf von Brennholz in Höhe von 330,38 Euro bescheinigt wurde. Tatsächlich gab es solch einen Kauf gar nicht, Manfred K. hatte die Rechnung, die an einen Freund ging, manipuliert, in dem er seinen Namen als Adressat einsetzte.

Eine plumpe Fälschung, die dem zuständigen Amt sogleich auffiel. Die Arge erstattete den Rechnungsbetrag nicht und stellte vielmehr eine Strafanzeige gegen den Arbeitssuchenden.

Als versuchter Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung ist das Ganze zu werten. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat am Sondershäuser Amtsgericht Strafbefehl beantragt, den das Gericht auch erlassen hat. Der Strafbefehl in Höhe von 375 Euro ist jetzt rechtskräftig geworden, da Manfred K. hiergegen keinen Einspruch eingelegt hat.

In letzter Zeit häufen sich in diesen Wochen Verfahren vor dem Amtsgericht der Kreisstadt, in denen es um Versorgungskosten geht. Erst vor kurzem war über das Abschalten von Strom und Gas gegenüber einer säumigen Kundin seitens des Energieträgers berichtet worden. Ein anderer Angeklagter hatte seinen gesperrten Stromzähler manipuliert, damit er wieder Licht hatte.
Autor: nnz/kn

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