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Zum Thema Krankenkassenwechsel

Mittwoch, 17. Februar 2010, 21:51 Uhr
Information tut Not. Wie ist das nun? Soll ich jetzt meine Krankenkasse wechseln? - Was der Sozialverband VdK rät, erfahren Sie hier...


Viele unserer Mitbürger sind verunsichert, weil ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. angekündigt hat. Sie wissen nicht so recht, ob sie nun zu einer anderen Krankenkasse wechseln können oder ob es sinnvoller ist, von einem möglichen Wechsel Abstand zu nehmen.

Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag von bis zu 1 Prozent des Einkommens von ihren Mitgliedern erheben, wenn das über den Gesundheitsfond zugewiesene Geld nicht ausreicht. Diesen Zusatzbeitrag tragen alleine die Versicherten. Eine Beteiligung der Arbeitgeber ist nicht vorgesehen.

In jeden dieser Fälle haben Versicherte ein Recht auf Sonderkündigung, das die übliche 18-monatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft setzt. Auf diese Weise können auch Versicherte kündigen, die erst kürzlich Mitglied einer Krankenkasse geworden sind. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Gesetzliche Krankenkassen haben die Pflicht, spätestens einen Monat, bevor sie einen Zusatzbeitrag erheben, auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam zu machen. Vor dem beabsichtigten Wechsel zu einer anderen Krankenkasse sollte man jedoch prüfen, ob gegebenenfalls Sondervereinbarungen bestehen, die eine andere Krankenkasse nicht bietet. Es lohnt sich auch, sich gründlich über die Leistungen der Kasse zu informieren. Erwartungsgemäß werden im Jahre 2010 viele Kassen einen Zusatzbeitrag erheben. Auch das sollte man bedenken.

Der Sozialverband VdK warnt aus diesem Grunde vor übereilten Kündigungen. Wer also mit seiner Krankenkasse generell zufrieden ist, sollte eine Kündigung unterlassen.

Die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechtes lohnt sich eigentlich nur dann, wenn ohnehin ein Wechsel in Erwägung gezogen wurde.
Birgit Zörkler, Rechtsreferentin VdK
Autor: khh

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