Optionskommune eine Option?
Donnerstag, 18. Februar 2010, 10:34 Uhr
Kontrovers diskutiert wurde gestern im Kreisausschuss das Thema Aufgabenerfüllung nach dem SGB II. Es geht um die Betreuung der Harzt IV - Empfänger durch die ARGE Kyffhäuserkreis...
Ausgehend von einem Arbeitsbesuch im Eichsfeldkreis, der seit 2005 als Optionskommune arbeitet und die Aufgaben nach dem SGB II in vollem Umfang erfüllt (kn berichtete gestern), soll gleichermaßen im Kyffhäuserkreis zu verfahren werden, sofern sich zukünftig die Gelegenheit hierfür bieten sollte.
Momentan scheint eine politische Lösung auf Bundesebene denkbar, so Landrat Peter Hengstermann (CDU), nach der sich die Zahl der Optionskommunen von derzeit 69 künftig erhöhen könnte. Für diesen Fall soll eine Bewerbung des Kyffhäuserkreises abgegeben werden. Das sah der Beschlussentwurf vor.
In der Diskussion sprachen sich die Kreistagsmitglieder Henry Hunger (CDU) und Klaus Mehle (SPD) klar für eine Optionskommune aus. Dabei geht es nicht nur um Wortspielereien, im Eichsfeldkreis heißt es nicht mehr Kunde der ARGE, sondern Bedürftiger, sondern auch um eine deutlich verbesserte Betreuung. Keine Hotlines mehr und wechselnde Berater, sondern jeder Bedürftige hat persönlich die zwei für ihn zutreffenden Ansprechpartner, getrennt nach Leistungsberechnung und Arbeitsvermittlung. Bezüglich des Kreises gesehen würde man sich nicht schlechter stellen und es würde Haushaltssicherheit bringen, sagten beide Kreistagsmitglieder.
Die beiden Vertreter der Linken sahen das etwas anders. Sigrid Rößner sagte klar, was hilft uns das, wenn es doch keine zusätzlichen Arbeitsplätze schafft. Torsten Blümel sieht da durchaus finanzielle Risiken auf den Kreis zukommen. Seine Forderung: "Arbeitsvermittlung muss Bundesaufgabe bleiben".
Trotz der zwei Gegenstimmen empfahl der Kreisausschuss, dass der Kreistag beschließen möge, sich um als Optionskommune zu bewerben.
Die CDU-Fraktion ging noch einen Schritt weiter. Sie stellte einen Antrag auf Beschlussfassung im Kreistag, eine Resolution an den deutschen Bundestag und die Landesregierung Thüringen zusenden, mit dem Inhalt und der Forderung nach einer Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Wortlaut des Beschlussantrages liegt kn vor:
Beschlussantrag an den Kreistag
Hiermit übersenden wir nachfolgenden Beschlussantrag für eine parteiübergreifende gemeinsame Resolution durch den Kreistag und beantragen die Aufnahme in die Tagesordnung:
Resolution an den Deutschen Bundestag und die Landesregierung
Wir begrüßen die von der Bundesregierung fraktionsübergreifend angestrebte Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Wir erwarten die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für eine optimale Betreuung der Arbeitssuchenden und ihrer Familien vor Ort. Oberstes Ziel muss weiterhin die Integration in Arbeit und Unabhängigkeit von staatlicher Leistung sein.
Unser Kyffhäuserkreis muss den Prozess der Betreuung maßgeblich gestalten. Ob in einer Arbeitsgemeinschaft oder als eigenverantwortlicher Träger, wir brauchen eine echte Wahlfreiheit, um für unseren Kyffhäuserkreis die optimale Hilfe aus einer Hand anbieten zu können. Eine zahlenmäßige Begrenzung der Anzahl kommunaler Träger im Grundgesetz lehnen wir deshalb ab.
Wir fordern alle Verantwortlichen in Bund und Ländern parteiübergreifend dazu auf, ein rasches Verfahren zu ermöglichen und schell zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Die Arbeitssuchenden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen haben ein Recht auf Klarheit und Sicherheit.
Autor: khhAusgehend von einem Arbeitsbesuch im Eichsfeldkreis, der seit 2005 als Optionskommune arbeitet und die Aufgaben nach dem SGB II in vollem Umfang erfüllt (kn berichtete gestern), soll gleichermaßen im Kyffhäuserkreis zu verfahren werden, sofern sich zukünftig die Gelegenheit hierfür bieten sollte.
Momentan scheint eine politische Lösung auf Bundesebene denkbar, so Landrat Peter Hengstermann (CDU), nach der sich die Zahl der Optionskommunen von derzeit 69 künftig erhöhen könnte. Für diesen Fall soll eine Bewerbung des Kyffhäuserkreises abgegeben werden. Das sah der Beschlussentwurf vor.
In der Diskussion sprachen sich die Kreistagsmitglieder Henry Hunger (CDU) und Klaus Mehle (SPD) klar für eine Optionskommune aus. Dabei geht es nicht nur um Wortspielereien, im Eichsfeldkreis heißt es nicht mehr Kunde der ARGE, sondern Bedürftiger, sondern auch um eine deutlich verbesserte Betreuung. Keine Hotlines mehr und wechselnde Berater, sondern jeder Bedürftige hat persönlich die zwei für ihn zutreffenden Ansprechpartner, getrennt nach Leistungsberechnung und Arbeitsvermittlung. Bezüglich des Kreises gesehen würde man sich nicht schlechter stellen und es würde Haushaltssicherheit bringen, sagten beide Kreistagsmitglieder.
Die beiden Vertreter der Linken sahen das etwas anders. Sigrid Rößner sagte klar, was hilft uns das, wenn es doch keine zusätzlichen Arbeitsplätze schafft. Torsten Blümel sieht da durchaus finanzielle Risiken auf den Kreis zukommen. Seine Forderung: "Arbeitsvermittlung muss Bundesaufgabe bleiben".
Trotz der zwei Gegenstimmen empfahl der Kreisausschuss, dass der Kreistag beschließen möge, sich um als Optionskommune zu bewerben.
Die CDU-Fraktion ging noch einen Schritt weiter. Sie stellte einen Antrag auf Beschlussfassung im Kreistag, eine Resolution an den deutschen Bundestag und die Landesregierung Thüringen zusenden, mit dem Inhalt und der Forderung nach einer Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Wortlaut des Beschlussantrages liegt kn vor:
Beschlussantrag an den Kreistag
Hiermit übersenden wir nachfolgenden Beschlussantrag für eine parteiübergreifende gemeinsame Resolution durch den Kreistag und beantragen die Aufnahme in die Tagesordnung:
Resolution an den Deutschen Bundestag und die Landesregierung
Wir begrüßen die von der Bundesregierung fraktionsübergreifend angestrebte Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Wir erwarten die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für eine optimale Betreuung der Arbeitssuchenden und ihrer Familien vor Ort. Oberstes Ziel muss weiterhin die Integration in Arbeit und Unabhängigkeit von staatlicher Leistung sein.
Unser Kyffhäuserkreis muss den Prozess der Betreuung maßgeblich gestalten. Ob in einer Arbeitsgemeinschaft oder als eigenverantwortlicher Träger, wir brauchen eine echte Wahlfreiheit, um für unseren Kyffhäuserkreis die optimale Hilfe aus einer Hand anbieten zu können. Eine zahlenmäßige Begrenzung der Anzahl kommunaler Träger im Grundgesetz lehnen wir deshalb ab.
Wir fordern alle Verantwortlichen in Bund und Ländern parteiübergreifend dazu auf, ein rasches Verfahren zu ermöglichen und schell zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Die Arbeitssuchenden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen haben ein Recht auf Klarheit und Sicherheit.
