Neues aus Berlin (12)
Freitag, 19. Februar 2010, 13:40 Uhr
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region nimmt das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) Stellung zum Thema Keine Kündigung bei Bagatelldelikten ...
Kersten Steinke (DIE LINKE) möchte verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Bagatelldelikten ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden kann. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den DIE LINKE im Bundestag eingebracht hat. Weiterhin soll verhindert werden, dass Arbeitgeber ohne Beweise für ein Fehlverhalten, also lediglich aufgrund eines Verdachtes, ihre Mitarbeiter auf die Straße setzen können.
Unter dem Deckmantel eines angeblich irreparablen Vertrauensverlustes entledigen sich Arbeitgeber unliebsam gewordener Arbeitnehmer und kommen damit sogar noch vor Gericht durch, so Steinke. So wurde ein Arbeitnehmer bereits für das Trinken eines Kaffees im Wert von 20 Cent um seine berufliche Zukunft gebracht. Denn meistens geht der Verlust der Arbeit mit dem Verlust beruflicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt einher.
Auf der anderen Seite muss der Arbeitgeber dem zu kündigenden Arbeitnehmer noch nicht einmal ein Fehlverhalten beweisen. Vor Gericht reicht bereits ein dringender Verdacht aus. DIE LINKE schlägt daher vor, Kündigungen ohne vorherige Abmahnungen bei Bagatelldelikten zu verbieten. Ebenfalls sollen Kündigungen, die nicht auf Beweisen beruhen unzulässig sein..
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
Autor: khhKersten Steinke (DIE LINKE) möchte verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Bagatelldelikten ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden kann. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den DIE LINKE im Bundestag eingebracht hat. Weiterhin soll verhindert werden, dass Arbeitgeber ohne Beweise für ein Fehlverhalten, also lediglich aufgrund eines Verdachtes, ihre Mitarbeiter auf die Straße setzen können.
Unter dem Deckmantel eines angeblich irreparablen Vertrauensverlustes entledigen sich Arbeitgeber unliebsam gewordener Arbeitnehmer und kommen damit sogar noch vor Gericht durch, so Steinke. So wurde ein Arbeitnehmer bereits für das Trinken eines Kaffees im Wert von 20 Cent um seine berufliche Zukunft gebracht. Denn meistens geht der Verlust der Arbeit mit dem Verlust beruflicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt einher.
Auf der anderen Seite muss der Arbeitgeber dem zu kündigenden Arbeitnehmer noch nicht einmal ein Fehlverhalten beweisen. Vor Gericht reicht bereits ein dringender Verdacht aus. DIE LINKE schlägt daher vor, Kündigungen ohne vorherige Abmahnungen bei Bagatelldelikten zu verbieten. Ebenfalls sollen Kündigungen, die nicht auf Beweisen beruhen unzulässig sein..
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
