Gebührenerhöhung an Bode und Wipper
Freitag, 19. Februar 2010, 14:51 Uhr
Die angekündigte Gebührenerhöhung des Abwasserzweckverbandes Bode-Wipper wird im folgenden Beitrag von Geschäftsleiter Liebergesell erläutert.
Der Abwasserzweckverband Bode-Wipper hat im Dezember 2009 in der Thüringer Allgemeinen Zeitung sowie in dem Amtsblatt des Landkreises Nordhausen eine Gebührenerhöhung zum 01.01.2010 angekündigt. Die neuen, nachfolgend genannten Gebührensätze resultieren aus der
4- Jahreskalkulation für die Jahre 2010 bis 2013.
Abwassergebühr für den Volleinleiter pro Einwohner/EGW und Jahr 123,60 €
Abwassergebühr für den Teileinleiter pro Einwohner/EGW und Jahr 63,32 €
Einleitgebühr für Niederschlagswasser der angeschlossenen Grundstücke
pro m² abflusswirksame Fläche und Jahr 0,64 €
Einleitgebühr für Niederschlagswasser der öffentlichen Wege, Straßen
und Plätze pro m² abflusswirksame Fläche und Jahr 0,58 €
Beseitigungsgebühr für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen
je m³ Fäkalschlamm 36,08 €
Beseitigungsgebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben
je m³ Abwasser 17,41 €
Die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde rechtsaufsichtlich genehmigt und wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.
Entgegen dem Trend der allgemeinen Preissteigerungen hat der AWZV Bode-Wipper in den letzten 10 Jahren die Gebühren deutlich gesenkt. So betrug zum Beispiel 1998 die Gebühr für den Volleinleiter 131,40 € (257 DM) pro Person und Jahr. Diese wurde dann ab 1999 auf 113,35 € und ab 2006 auf 100,06 € pro Person und Jahr gesenkt. Auch wenn viele Bürger diese Gebührensenkungen nicht so bewusst wahrgenommen haben wie die jetzige Gebührensteigerung, so können diese anhand der Gebührenbescheide von jedem Bürger selber nachvollzogen werden.
Auch ein Gebührenvergleich mit anderen, gleichstrukturierten Abwasserverbänden zeigt, dass der AWZV Bode-Wipper trotz dieser Erhöhung eine günstige Gebühr aufweist.
In den jetzt versendeten Gebührenbescheiden wurde darauf hingewiesen, dass die stetigen Preissteigerungen in den vergangenen Jahren, wie zum Beispiel für Strom, Brennstoffe und viele andere Dienstleistungen, auch Auswirkungen auf die Kosten für eine ordnungsgemäße Reinigung des Abwassers haben. Diese Preissteigerungen mussten in der neuen Kalkulation berücksichtigt werden.
Der Abwasserzweckverband hat die Aufgabe und die Pflicht der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung nach dem Thüringer Wassergesetz §§ 57 bis 60 für seine
15 Mitgliedsgemeinden einschl. der dazugehörigen Ortsteile.
Hauptziel einer geordneten Abwasserbeseitigung ist der Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers bzw. die nachhaltige Sicherstellung einer guten Gewässerqualität. Im Rahmen der Umsetzung der EG-Kommunalabwasserrichtlinie wurden in den vergangenen Jahren überwiegend in den Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern neue Entwässerungsanlagen gebaut und auch gefördert. Die jetzt noch zu erschließenden Gemeinden mit ihrer ländlichen Strukturen erfordern seitens des Abwasserverbandes höhere Investitionskosten bei sinkenden Beitragseinnahmen und reduzierten Fördermitteln. Die Gebührenerhöhung ist unter anderem auch erforderlich, um die Eigenanteile für geförderte Baumaßnahmen seitens der EU und dem Land Thüringen bereitzustellen. Geschieht dies nicht, müssen die zugewiesenen bzw. in Aussicht gestellten Fördermittel abgelehnt werden. Das bedeutet aber auch, dass bei einer späteren Bauausführung ohne Fördermittel gebaut werden muss, wobei dann die Kosten der Baumaßnahme und somit auch die Gebühren erheblich steigen.
Der Wegfall von Investitionsmaßnahmen kann aber auch zur Folge haben, dass im Rahmen von Gemeinschaftsmaßnahmen das Straßenbauamt oder die Gemeinden ihre Straßen und Gehwege ohne eine Erneuerung der Kanalisation bauen müssen. Die Kanalisation würde dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, was jedoch bedeutet, dass die relativ neuen Straßen wieder aufgeschnitten werden müssen. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen finanziell für alle Beteiligten die günstigste Lösung ist, da sich die Allgemeinkosten der Baumaßnahme auf alle Vertragspartner aufteilen.
Dem Abwasserzweckverband ist bewusst, dass diese Gebührenerhöhung gerade bei der derzeitigen wirtschaftlichen Lage für den Bürger, den Handwerksbetriebe, Gewerbe und Industrie eine zusätzliche Belastung darstellt. Der Abwasserzweckverband als Abwasserbeseitigungspflichtiger muss aber eine abwassertechnische Infrastruktur zur Sicherung der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung entsprechend der geltenden wasserrechtlichen Vorgaben schaffen.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis!
Liebergesell
Geschäftsleiter
Autor: nnzDer Abwasserzweckverband Bode-Wipper hat im Dezember 2009 in der Thüringer Allgemeinen Zeitung sowie in dem Amtsblatt des Landkreises Nordhausen eine Gebührenerhöhung zum 01.01.2010 angekündigt. Die neuen, nachfolgend genannten Gebührensätze resultieren aus der
4- Jahreskalkulation für die Jahre 2010 bis 2013.
Abwassergebühr für den Volleinleiter pro Einwohner/EGW und Jahr 123,60 €
Abwassergebühr für den Teileinleiter pro Einwohner/EGW und Jahr 63,32 €
Einleitgebühr für Niederschlagswasser der angeschlossenen Grundstücke
pro m² abflusswirksame Fläche und Jahr 0,64 €
Einleitgebühr für Niederschlagswasser der öffentlichen Wege, Straßen
und Plätze pro m² abflusswirksame Fläche und Jahr 0,58 €
Beseitigungsgebühr für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen
je m³ Fäkalschlamm 36,08 €
Beseitigungsgebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben
je m³ Abwasser 17,41 €
Die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde rechtsaufsichtlich genehmigt und wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.
Entgegen dem Trend der allgemeinen Preissteigerungen hat der AWZV Bode-Wipper in den letzten 10 Jahren die Gebühren deutlich gesenkt. So betrug zum Beispiel 1998 die Gebühr für den Volleinleiter 131,40 € (257 DM) pro Person und Jahr. Diese wurde dann ab 1999 auf 113,35 € und ab 2006 auf 100,06 € pro Person und Jahr gesenkt. Auch wenn viele Bürger diese Gebührensenkungen nicht so bewusst wahrgenommen haben wie die jetzige Gebührensteigerung, so können diese anhand der Gebührenbescheide von jedem Bürger selber nachvollzogen werden.
Auch ein Gebührenvergleich mit anderen, gleichstrukturierten Abwasserverbänden zeigt, dass der AWZV Bode-Wipper trotz dieser Erhöhung eine günstige Gebühr aufweist.
In den jetzt versendeten Gebührenbescheiden wurde darauf hingewiesen, dass die stetigen Preissteigerungen in den vergangenen Jahren, wie zum Beispiel für Strom, Brennstoffe und viele andere Dienstleistungen, auch Auswirkungen auf die Kosten für eine ordnungsgemäße Reinigung des Abwassers haben. Diese Preissteigerungen mussten in der neuen Kalkulation berücksichtigt werden.
Der Abwasserzweckverband hat die Aufgabe und die Pflicht der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung nach dem Thüringer Wassergesetz §§ 57 bis 60 für seine
15 Mitgliedsgemeinden einschl. der dazugehörigen Ortsteile.
Hauptziel einer geordneten Abwasserbeseitigung ist der Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers bzw. die nachhaltige Sicherstellung einer guten Gewässerqualität. Im Rahmen der Umsetzung der EG-Kommunalabwasserrichtlinie wurden in den vergangenen Jahren überwiegend in den Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern neue Entwässerungsanlagen gebaut und auch gefördert. Die jetzt noch zu erschließenden Gemeinden mit ihrer ländlichen Strukturen erfordern seitens des Abwasserverbandes höhere Investitionskosten bei sinkenden Beitragseinnahmen und reduzierten Fördermitteln. Die Gebührenerhöhung ist unter anderem auch erforderlich, um die Eigenanteile für geförderte Baumaßnahmen seitens der EU und dem Land Thüringen bereitzustellen. Geschieht dies nicht, müssen die zugewiesenen bzw. in Aussicht gestellten Fördermittel abgelehnt werden. Das bedeutet aber auch, dass bei einer späteren Bauausführung ohne Fördermittel gebaut werden muss, wobei dann die Kosten der Baumaßnahme und somit auch die Gebühren erheblich steigen.
Der Wegfall von Investitionsmaßnahmen kann aber auch zur Folge haben, dass im Rahmen von Gemeinschaftsmaßnahmen das Straßenbauamt oder die Gemeinden ihre Straßen und Gehwege ohne eine Erneuerung der Kanalisation bauen müssen. Die Kanalisation würde dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, was jedoch bedeutet, dass die relativ neuen Straßen wieder aufgeschnitten werden müssen. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen finanziell für alle Beteiligten die günstigste Lösung ist, da sich die Allgemeinkosten der Baumaßnahme auf alle Vertragspartner aufteilen.
Dem Abwasserzweckverband ist bewusst, dass diese Gebührenerhöhung gerade bei der derzeitigen wirtschaftlichen Lage für den Bürger, den Handwerksbetriebe, Gewerbe und Industrie eine zusätzliche Belastung darstellt. Der Abwasserzweckverband als Abwasserbeseitigungspflichtiger muss aber eine abwassertechnische Infrastruktur zur Sicherung der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung entsprechend der geltenden wasserrechtlichen Vorgaben schaffen.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis!
Liebergesell
Geschäftsleiter
