Richter Kropp: Auch Anwälte kosten Geld
Montag, 22. Februar 2010, 08:39 Uhr
Die Vorstellung mancher Zeitgenossen, ein Rechtsanwalt sitze in seinem Büro und erteile aus Spaß an der Freude und für umsonst Rechtssuchenden Auskunft, ist ein verbreiteter Irrglaube. Vor den Thüringer Gerichten häufen sich Verfahren, in denen Bürger ihren Anwalt nicht bezahlt haben. Wir haben ein Beispiel...
So am 11. Dezember 2008 in Sondershausen, als ein Bauunternehmer einen Sondershäuser Rechtsanwalt um Rat fragte. Der Rechtsanwalt hatte in zwei Verfahren den Bauunternehmer vertreten und diesem jetzt eine Kostennote in Höhe von 1034, 11 Euro präsentiert. Der Bauunternehmer zahlte nicht und ging dann im Frühjahr 2009 in Insolvenz.
Der Rechtsanwalt hatte jetzt seinen ehemaligen Mandanten wegen Betruges angezeigt, denn dieser habe angeblich am 6. November 2008 Insolvenzantrag gestellt, also vor Beauftragung des Rechtsanwaltes.
Das Sondershäuser Amtsgericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen einen Strafbefehl in Höhe von 800 Euro erlassen, wogegen der Bauunternehmer vor Gericht mit seinem Einspruch zog. Er habe erst später von dem Insolvenzantrag erfahren, den zudem nicht er, sondern eine Krankenkasse gestellt habe, so die geschickte Einlassung des Angeklagten.
Im Sondershäuser Strafrichter Christian Kropp fand er dann seinen Meister. Ob er denn damals über Geld verfügt habe, so der Richter. Geld habe er, aber nicht zahlen gewollt, so der Angeklagte. Denn drei Anwaltsschreiben seien wohl kaum 1034, 11 Euro wert.
Mit dieser Einlassung traf der Mann die Vorstellung vieler Zeitgenossen, schoss aber zugleich ein juristisches Eigentor. Denn das Gesetz bezeichnet als Betrug nicht nur das Eingehen von Rechtsgeschäften trotz mangelnder Zahlungsfähigkeit, sondern auch bei bloßer Zahlungsunwilligkeit.
Auf gutes Zureden des Richters und der Staatsanwältin nahm der Mann dann seinen Einspruch zurück – das Verfahren ist nunmehr rechtskräftig abgeschlossen.
Amtsrichter Christian Kropp konnte in der Sitzung nur den Kopf schütteln: Auch dieser Mann war davon ausgegangen, dass sein Anwalt aus reiner Menschenfreundlichkeit ohne Honorar für ihn tätig geworden ist. Ein teurer Irrtum!
Autor: nnz/knSo am 11. Dezember 2008 in Sondershausen, als ein Bauunternehmer einen Sondershäuser Rechtsanwalt um Rat fragte. Der Rechtsanwalt hatte in zwei Verfahren den Bauunternehmer vertreten und diesem jetzt eine Kostennote in Höhe von 1034, 11 Euro präsentiert. Der Bauunternehmer zahlte nicht und ging dann im Frühjahr 2009 in Insolvenz.
Der Rechtsanwalt hatte jetzt seinen ehemaligen Mandanten wegen Betruges angezeigt, denn dieser habe angeblich am 6. November 2008 Insolvenzantrag gestellt, also vor Beauftragung des Rechtsanwaltes.
Das Sondershäuser Amtsgericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen einen Strafbefehl in Höhe von 800 Euro erlassen, wogegen der Bauunternehmer vor Gericht mit seinem Einspruch zog. Er habe erst später von dem Insolvenzantrag erfahren, den zudem nicht er, sondern eine Krankenkasse gestellt habe, so die geschickte Einlassung des Angeklagten.
Im Sondershäuser Strafrichter Christian Kropp fand er dann seinen Meister. Ob er denn damals über Geld verfügt habe, so der Richter. Geld habe er, aber nicht zahlen gewollt, so der Angeklagte. Denn drei Anwaltsschreiben seien wohl kaum 1034, 11 Euro wert.
Mit dieser Einlassung traf der Mann die Vorstellung vieler Zeitgenossen, schoss aber zugleich ein juristisches Eigentor. Denn das Gesetz bezeichnet als Betrug nicht nur das Eingehen von Rechtsgeschäften trotz mangelnder Zahlungsfähigkeit, sondern auch bei bloßer Zahlungsunwilligkeit.
Auf gutes Zureden des Richters und der Staatsanwältin nahm der Mann dann seinen Einspruch zurück – das Verfahren ist nunmehr rechtskräftig abgeschlossen.
Amtsrichter Christian Kropp konnte in der Sitzung nur den Kopf schütteln: Auch dieser Mann war davon ausgegangen, dass sein Anwalt aus reiner Menschenfreundlichkeit ohne Honorar für ihn tätig geworden ist. Ein teurer Irrtum!
