Richter Kropp: Kleintiere und Hausabflüsse
Montag, 15. März 2010, 09:04 Uhr
Zu Beginn eines jeden Jahres hat das Amtsgericht Sondershausen im Rahmen der Aufsicht über die Schiedsstellen des Kyffhäuserkreises eine Geschäftsprüfung vorzunehmen. Wir haben erfahren, was dabei herauskam...
Im Kyffhäuserkreis gibt es in Artern, Bad Frankenhausen, Donndorf, Ebeleben, Großenehrich, Roßleben, Sondershausen, Wiehe sowie in den Verwaltungsgemeinschaften An der Schmücke, Greußen und Mittelzentrum Artern Schiedsstellen.
Aufgabe der Schiedsstellen des Kreises ist es, in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zu schlichten und in ausgewählten Strafverfahren einen Sühneversuch zu unternehmen. Im strafrechtlichen Bereich werden Geschädigte häufig durch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen in Bagatellverfahren auf den Privatklageweg verwiesen.
Der Geschädigte hat dann zunächst vor der Schiedsstelle einen Sühneversuch zu unternehmen, bei dem der Täter in Anwesenheit der Schiedsperson mit dem Geschädigten den Vorfall bespricht. Nicht selten kommt es hier zu einer Aussprache oder der Vereinbarung einer Entschädigung. Gelingt dies nicht, kann der Geschädigte Privatklage vor dem Amtsgericht erheben.
Überraschenderweise waren im letzten Jahr recht wenige Fälle im Kreis vor den Schiedsstellen anhängig. Aber auch 2009 standen wie in den Jahren zuvor bürgerlich-rechtliche Nachbarschaftsstreitigkeiten im Mittelpunkt, wie Amtsgerichtsdirektor Volker Bressem jetzt gegenüber der Presse berichten konnte.
Im Bereich der Schiedsstelle Roßleben konnte die gemeinsame Nutzung eines Weges durch vier Personen geklärt werden. Eine der Parteien hatte zudem dort Kleintierhaltung betrieben. Durch ein Gespräch mit der Schiedsperson konnte die Freigabe des Weges erreicht werden, da alle an einer friedlichen Einigung interessiert waren.
Die Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke hatte über zwei Nachbarschaftsstreitigkeiten zu entscheiden gehabt, bei denen es unter anderem um den Abfluss eines Grundstücks ging. Auch hier konnte eine gütliche Einigung zwischen den Parteien erzielt werden.
Viele Fälle werden aber auch informell geregelt, wie bei der Schiedsstelle der Kreisstadt. Dort konnten im vergangenen Jahr die Schiedspersonen oftmals souverän im Vorfeld Ratschläge erteilen, so dass ein förmliches Verfahren vermieden wurde. Hier zeige sich, so Bressem, dass die Schiedsstellen einen guten Draht zum Bürger und ein gutes Händchen für die Lösung der alltäglichen Fälle hätten. Die Zusammenarbeit mit dem Sondershäuser Gericht funktioniere darüber hinaus einwandfrei.
Wünschenswert wäre daher auch die Errichtung von Schiedsstellen auch in den noch nicht besetzten Stellen, denn in Helbedündorf und im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser gibt es solche Einrichtungen immer noch nicht.
Autor: nnz/knIm Kyffhäuserkreis gibt es in Artern, Bad Frankenhausen, Donndorf, Ebeleben, Großenehrich, Roßleben, Sondershausen, Wiehe sowie in den Verwaltungsgemeinschaften An der Schmücke, Greußen und Mittelzentrum Artern Schiedsstellen.
Aufgabe der Schiedsstellen des Kreises ist es, in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zu schlichten und in ausgewählten Strafverfahren einen Sühneversuch zu unternehmen. Im strafrechtlichen Bereich werden Geschädigte häufig durch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen in Bagatellverfahren auf den Privatklageweg verwiesen.
Der Geschädigte hat dann zunächst vor der Schiedsstelle einen Sühneversuch zu unternehmen, bei dem der Täter in Anwesenheit der Schiedsperson mit dem Geschädigten den Vorfall bespricht. Nicht selten kommt es hier zu einer Aussprache oder der Vereinbarung einer Entschädigung. Gelingt dies nicht, kann der Geschädigte Privatklage vor dem Amtsgericht erheben.
Überraschenderweise waren im letzten Jahr recht wenige Fälle im Kreis vor den Schiedsstellen anhängig. Aber auch 2009 standen wie in den Jahren zuvor bürgerlich-rechtliche Nachbarschaftsstreitigkeiten im Mittelpunkt, wie Amtsgerichtsdirektor Volker Bressem jetzt gegenüber der Presse berichten konnte.
Im Bereich der Schiedsstelle Roßleben konnte die gemeinsame Nutzung eines Weges durch vier Personen geklärt werden. Eine der Parteien hatte zudem dort Kleintierhaltung betrieben. Durch ein Gespräch mit der Schiedsperson konnte die Freigabe des Weges erreicht werden, da alle an einer friedlichen Einigung interessiert waren.
Die Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke hatte über zwei Nachbarschaftsstreitigkeiten zu entscheiden gehabt, bei denen es unter anderem um den Abfluss eines Grundstücks ging. Auch hier konnte eine gütliche Einigung zwischen den Parteien erzielt werden.
Viele Fälle werden aber auch informell geregelt, wie bei der Schiedsstelle der Kreisstadt. Dort konnten im vergangenen Jahr die Schiedspersonen oftmals souverän im Vorfeld Ratschläge erteilen, so dass ein förmliches Verfahren vermieden wurde. Hier zeige sich, so Bressem, dass die Schiedsstellen einen guten Draht zum Bürger und ein gutes Händchen für die Lösung der alltäglichen Fälle hätten. Die Zusammenarbeit mit dem Sondershäuser Gericht funktioniere darüber hinaus einwandfrei.
Wünschenswert wäre daher auch die Errichtung von Schiedsstellen auch in den noch nicht besetzten Stellen, denn in Helbedündorf und im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser gibt es solche Einrichtungen immer noch nicht.
