Kosten werden übernommen
Sonntag, 28. März 2010, 09:07 Uhr
Das Thüringer Wirtschaftsministerium verbessert die Konditionen für Existenzgründer. Wie diese Förderung in Einzelnen aussieht, das hat die nnz erfahren...
Für Langzeitarbeitslose und Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit heraus können im Einzelfall für Beratungen und Qualifizierungen über die so genannten Existenzgründerpässe künftig bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden. Das teilten Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig und der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, Gerald Grusser, heute in Erfurt mit.
Für Arbeitslose kann es eine sinnvolle Alternative sein, sich eine eigene wirtschaftliche Existenz aufzubauen, sagte Machnig. Mit den verbesserten Förderkonditionen wollen wir das gezielt unterstützen. IHK-Hauptgeschäftsführer Grusser begrüßte die Anpassung. Existenzgründungen schaffen Arbeitsplätze und stärken die Wirtschaft, so Grusser. Der neue Existenzgründerpass kann dafür zusätzliche Anreize schaffen.
Über den Existenzgründerpass werden angehende Selbständige gefördert, die im Zusam menhang mit einer geplanten Existenzgründung Beratungen, Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Förderfähig sind bei Gründungen bis zu 1.500 Euro und bei Unternehmensnachfolgen bis zu 2.100 Euro der Gesamtkosten. Die Förderung darf in der Regel 75 Prozent der zuschussfähigen Kosten nicht übersteigen.
Begründete Ausnahmen mit höheren Fördersätzen sind möglich. Sie sind insbesondere bei Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit denkbar. So können im Einzelfall Fördersätze von 90 Prozent (zwischen einem halben und einem Jahr Arbeitslosigkeit) bzw. sogar eine Vollfinanzierung gewährt werden bei langzeitarbeitslosen Existenzgründern (d.h. nach mindestens einem Jahr Arbeitslosigkeit).
Im vergangenen Jahr sind nach Angaben des Thüringer Landesamts für Statistik mehr Gewerbe an- und weniger abgemeldet worden als im Jahr 2008. Die Zahl der Gewerbeanmeldungen stieg um 444 bzw. 2,5 Prozent auf 18 451. Die Gewerbeabmeldungen gingen dagegen um 315 bzw. 1,8 Prozent auf 17 320 zurück. Auf 100 Anmeldungen kamen 94 Abmeldungen.
Die meisten Anmeldungen (83,6 Prozent) entfielen auf die gewerblichen Neugründungen. Von diesen 15 427 Neugründungen waren 4 185 bzw. 27,1 Prozent so genannte Betriebsgründungen mit größerer wirtschaftlicher Substanz (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Betriebe mit Beschäftigten). Gegenüber 2008 stieg die Zahl der Neugründungen um 556 bzw. 3,7 Prozent und die der Betriebsgründungen um 215 bzw. 5,4 Prozent. 72,9 Prozent der Neugründungen entfielen auf Kleinunternehmen und Nebenerwerbsbetriebe. Hier gab es eine Steigerung um 341 bzw. 3,1 Prozent auf 11 242 Anzeigen.
Auch der Existenzgründerpass erfreute sich im vergangenen Jahr einer großen Nachfrage: Insgesamt wurden darüber insgesamt 824 Gründer mit knapp 850.000 Euro unterstützt. Der Existenzgründerpass wird über die Beratungsrichtlinie des Thüringer Wirtschaftsministeriums finanziert, für die bis 2013 insgesamt 50 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes vorgesehen sind.
Autor: nnz/knFür Langzeitarbeitslose und Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit heraus können im Einzelfall für Beratungen und Qualifizierungen über die so genannten Existenzgründerpässe künftig bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden. Das teilten Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig und der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, Gerald Grusser, heute in Erfurt mit.
Für Arbeitslose kann es eine sinnvolle Alternative sein, sich eine eigene wirtschaftliche Existenz aufzubauen, sagte Machnig. Mit den verbesserten Förderkonditionen wollen wir das gezielt unterstützen. IHK-Hauptgeschäftsführer Grusser begrüßte die Anpassung. Existenzgründungen schaffen Arbeitsplätze und stärken die Wirtschaft, so Grusser. Der neue Existenzgründerpass kann dafür zusätzliche Anreize schaffen.
Über den Existenzgründerpass werden angehende Selbständige gefördert, die im Zusam menhang mit einer geplanten Existenzgründung Beratungen, Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Förderfähig sind bei Gründungen bis zu 1.500 Euro und bei Unternehmensnachfolgen bis zu 2.100 Euro der Gesamtkosten. Die Förderung darf in der Regel 75 Prozent der zuschussfähigen Kosten nicht übersteigen.
Begründete Ausnahmen mit höheren Fördersätzen sind möglich. Sie sind insbesondere bei Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit denkbar. So können im Einzelfall Fördersätze von 90 Prozent (zwischen einem halben und einem Jahr Arbeitslosigkeit) bzw. sogar eine Vollfinanzierung gewährt werden bei langzeitarbeitslosen Existenzgründern (d.h. nach mindestens einem Jahr Arbeitslosigkeit).
Im vergangenen Jahr sind nach Angaben des Thüringer Landesamts für Statistik mehr Gewerbe an- und weniger abgemeldet worden als im Jahr 2008. Die Zahl der Gewerbeanmeldungen stieg um 444 bzw. 2,5 Prozent auf 18 451. Die Gewerbeabmeldungen gingen dagegen um 315 bzw. 1,8 Prozent auf 17 320 zurück. Auf 100 Anmeldungen kamen 94 Abmeldungen.
Die meisten Anmeldungen (83,6 Prozent) entfielen auf die gewerblichen Neugründungen. Von diesen 15 427 Neugründungen waren 4 185 bzw. 27,1 Prozent so genannte Betriebsgründungen mit größerer wirtschaftlicher Substanz (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Betriebe mit Beschäftigten). Gegenüber 2008 stieg die Zahl der Neugründungen um 556 bzw. 3,7 Prozent und die der Betriebsgründungen um 215 bzw. 5,4 Prozent. 72,9 Prozent der Neugründungen entfielen auf Kleinunternehmen und Nebenerwerbsbetriebe. Hier gab es eine Steigerung um 341 bzw. 3,1 Prozent auf 11 242 Anzeigen.
Auch der Existenzgründerpass erfreute sich im vergangenen Jahr einer großen Nachfrage: Insgesamt wurden darüber insgesamt 824 Gründer mit knapp 850.000 Euro unterstützt. Der Existenzgründerpass wird über die Beratungsrichtlinie des Thüringer Wirtschaftsministeriums finanziert, für die bis 2013 insgesamt 50 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes vorgesehen sind.
