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Dreist abgezockt

Donnerstag, 15. April 2010, 13:34 Uhr
Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt erneut vor Preisgabe der Kontoverbindung am Telefon. Hintergrund ist eine Abzocke mit einem Gewinnspiel...


Telefonabzocke scheint sich in Deutschland immer mehr zu einem einträglichen Geschäft zu entwickeln. Besonders Anbieter von Gewinnspielen fallen auf, die nach Anrufen Verträge unterschieben oder sogar unberechtigt auf die Girokonten der Angerufenen zugreifen. Diese Firmen setzen sich darüber hinweg, dass Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers nicht erlaubt sind.

Obwohl Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro verhängt werden können, fühlen sich betroffene Verbraucher machtlos und können nicht verstehen, warum gegen Gesetzesverstöße nicht effektiver vorgegangen wird.

Staatsanwaltschaft und Polizei Essen haben jetzt nach mehrmonatigen Ermittlungen einer mutmaßlichen Betrügerbande das Handwerk gelegt. In der Presseerkärung der Polizei Essen/Mühlheim an der Ruhr wird mitgeteilt, dass sich in den letzten sieben Monaten bundesweit über 80.000 Personen von Call-Agents täuschen ließen und zur Begleichung unberechtigter Forderungen ihre Kontodaten preisgaben.

Nach Informationen der Polizei konnten im Zuge der Gewinnabschöpfung bisher Werte in Höhe von ca. 6,4 Millionen Euro gesichert werden. Da sich täglich bei der Verbraucherzentrale Thüringen Bürger über diese Machenschaften beschweren, kann davon ausgegangen werden, dass sich auch viele Thüringer unter den Betroffenen befinden.

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt erneut und eindringlich vor der Weitergabe persönlicher Daten am Telefon. Auf keinen Fall sollten Kontodaten preisgegeben werden. Bei unberechtigten Abbuchungen sollte Betroffene nicht zögern, sofort Anzeige zu erstatten. Wer Fragen dazu hat, kann sich an jede Verbraucherberatungsstelle in Thüringen wenden.

Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich nur wirksam unterbinden, wenn sie sich für Anbieter nicht mehr lohnt. Seit Jahren fordern die Verbraucherzentralen vom Gesetzgeber, dass am Telefon abgeschlossene Verträge nur gültig werden, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt. Von Telefonwerbung Betroffene können dieser Forderung durch Ausfüllen des Beschwerdeformulars der Verbraucherzentralen jetzt Nachdruck verleihen. Es steht unter www.vzth.de/telefonwerbung.

Die eingehenden Beschwerden werden statistisch erfasst und ausgewertet und die Fakten der Politik vorgelegt. Die Auswertung der Verbraucherbeschwerden soll dazu beitragen, der Forderung der Verbraucherzentralen deutlich Nachdruck zu verleihen, den Schutz der Verbraucher gegen unerlaubte Telefonwerbung erneut zu verschärfen.
Autor: nnz/kn

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