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Badegewässer Kyffhäuserkreis

Dienstag, 20. April 2010, 08:50 Uhr
Mit der Bekanntgabe der Badegewässerliste gemäß der Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (ThürBgwQuBwVO) hat das Gesundheitsamt Kyffhäuserkreis festgelegt, welche Badegewässer offiziell zugelassen sind...

Gewässer, die als Badegewässer ausgewiesen sind, müssen bestimmten Anforderungen hinsichtlich ihrer mikrobiologischen Wasserqualität genügen. Diese sind in der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG-Badegewässerrichtlinie vom 15. Februar 2006) formuliert und festgeschrieben.

Das Gesundheitsamt des Kyffhäuserkreises gibt bekannt, dass gemäß § 14 Absatz 1 der Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer eine Liste der Badegewässer erstellt wird.

Für das Jahr 2010 sind für den Kyffhäuserkreis 2 Badegewässer ausgewiesen, die während der Saison durch das Gesundheitsamt überwacht und beprobt werden. Die Badewasserproben werden im Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, Bad Langensalza untersucht.

Naturbad „Bebraer Teiche“, Greußener Straße, 99706 Sondershausen - Badesaison vom 01.06.2010 bis 12.09.2010

Naturschwimmbad Heldrungen, Oldislebener Weg 22, 06577 Heldrungen - Badesaison vom 15.05.2010 bis 15.09.2010
Autor: khh

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