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Gemeinsamer Unterricht erhalten

Mittwoch, 28. April 2010, 09:57 Uhr
Der gemeinsame Unterricht für Förderschüler der Stiftung Finneck bleibt erhalten, so eine aktuelle Pressemeldung aus dem Kultusministerium in Erfurt...

„Alle Förderschüler der Stiftung Finneck können zum neuen Schuljahr in ihrer bisherigen Schule bleiben und dort als Schüler der staatlichen Schule im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts weiter unterrichtet werden. Damit haben Eltern und Schüler Sicherheit.“ Das erklärte am gestrigen Dienstag Thüringens Staatssekretär für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Prof. Dr. Roland Merten. Bei einem Gespräch mit Eltern und Kindern der Stiftung Finneck wurde ihm eine entsprechende Unterschriftensammlung übergeben.

Auch sollen die Kinder weiterhin von den gleichen Lehrern unterrichtet werden können. Darüber will die Landesregierung mit der Stiftung Finneck und den Lehrern verhandeln. Auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit allen Eltern wird Staatssekretär Merten dann über die Ergebnisse der Gespräche informieren. Zuvor geben Mitarbeiter des Bildungsministeriums auf Veranstaltungen vor Ort über den Gemeinsamen Unterricht Auskunft.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland unterscheidet zwischen staatlichen und privaten Schulen. Angebote von Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft müssen getrennt werden. Mischformen beider Schulen sind nicht vorgesehen. Daher können bisher bestehende Kooperationen der Stiftung Finneck mit staatlichen Schulen nicht fortgeführt werden.
Autor: khh

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