Steinke im "Notparlament"
Montag, 03. Mai 2010, 15:33 Uhr
Nicht jedem wird der Ausdruck "Notparlament" geläufig sein. Jetzt ist die Bad Frankenhäuser Bundestagsabgeordnete Kersten Steinke (Die Linke) gar in dieses Notparlament gewählt worden...
Als "Notparlament" wird umgangssprachlich der "Gemeinsame Ausschuss" bezeichnet, der zu zwei Dritteln aus Mitgliedern des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates gebildet wird und im Grundgesetz seine Verankerung findet.
Die Besonderheit bei diesem Ausschuss: Stellt er im Verteidigungsfall fest, dass der Bundestag nicht zusammen treten kann, übernimmt er Aufgaben und Rechte von Bundestag und Bundesrat und wird somit Verfassungsorgan. Alle Beschlüsse, die sonst der Bundestag trifft, werden dann von den 48 Mitgliedern des Gemeinsamen Ausschusses getroffen. Mitglieder und Stellvertreter haben eine Präsenzpflicht und müssen jederzeit durch den Bundespräsidenten erreichbar sein.
Durch einen Wechsel in der Linksfraktion wurde jetzt Kersten Steinke durch den Bundestag als Stellvertreterin in den Gemeinsamen Ausschuss gewählt.
Autor: khhAls "Notparlament" wird umgangssprachlich der "Gemeinsame Ausschuss" bezeichnet, der zu zwei Dritteln aus Mitgliedern des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates gebildet wird und im Grundgesetz seine Verankerung findet.
Die Besonderheit bei diesem Ausschuss: Stellt er im Verteidigungsfall fest, dass der Bundestag nicht zusammen treten kann, übernimmt er Aufgaben und Rechte von Bundestag und Bundesrat und wird somit Verfassungsorgan. Alle Beschlüsse, die sonst der Bundestag trifft, werden dann von den 48 Mitgliedern des Gemeinsamen Ausschusses getroffen. Mitglieder und Stellvertreter haben eine Präsenzpflicht und müssen jederzeit durch den Bundespräsidenten erreichbar sein.
Durch einen Wechsel in der Linksfraktion wurde jetzt Kersten Steinke durch den Bundestag als Stellvertreterin in den Gemeinsamen Ausschuss gewählt.
