Richter Kropp: Männertag
Montag, 10. Mai 2010, 10:46 Uhr
Bald ist es wieder soweit, der Männer- oder Vatertag steht vor der Tür, und nicht nur bei gutem Wetter wird man zahlreiche Vertreter des sogenannten starken Geschlechts mit Bollerwagen und Bierflasche auf Tour sehen werden. Da passt eine jüngst ergangene Entscheidung des Amtsgerichts Sondershausen gut in die allgemein frohe Stimmungslage...
Vor Gericht waren drei Männer im Alter von 24 und 26 Jahren angeklagt, der Vorwurf lautete auf gefährliche Körperverletzung. Am Männertag des vergangenen Jahres waren zwei der Herren im bereits deutlich alkoholisierten Zustand im PKW in Sondershausen unterwegs. Unterwegs traf man eine Gruppe Jugendlicher, die aus dem Wagen heraus mit Schimpfwörtern belegt und angepöbelt wurde. Ein früherer Streit untereinander war hier wohl der Anlass dafür.
Die beiden Väter sammelten dann noch einen dritten aus einer Gartenanlage auf, der natürlich ebenfalls stark angetrunken war. Man fuhr kreuz und quer in Richtung Schersental, bis man die Gruppe Jugendlicher wieder traf. Man hielt, und ohne weitere Bemerkungen gingen die Väter gegen die Jugendlichen mit körperlicher Gewalt vor. Hierbei wurden die Opfer getreten und geschlagen. Zwei Jugendliche erlitten dabei solche erheblichen Verletzungen, dass sie im Krankenhaus erstversorgt werden mussten. Das dritte Opfer erlitt einen Bänderriss im Fußgelenk und war für sechs Wochen auf Gehhilfen angewiesen.
Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen begann dann mit der kuriosen Einlassung der Täter, die Opfer hätten sie angegriffen. Das passte nicht recht ins Bild, wie Strafrichter Gerald Fierenz feststellen musste. Handelte es sich doch bei den Tätern um drei stattliche Brecher aus einem Fitnessstudio, während die Opfer dagegen eher schmalbrüstig wirkten.
Freiheitsstrafen zwischen 10 und 14 Monaten waren dann die Folgen, welche noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig abgeschlossen. Die Verurteilten haben in der Bewährungszeit Arbeitsstunden abzuleisten und Schadensersatz zu zahlen.
Ein leider immer wieder vorkommender Fall an einem Männertag. Es bleibt zu hoffen, dass der kommende Feiertag dem Sondershäuser Amtsgericht weniger Arbeit verschaffen wird.
Autor: nnz/knVor Gericht waren drei Männer im Alter von 24 und 26 Jahren angeklagt, der Vorwurf lautete auf gefährliche Körperverletzung. Am Männertag des vergangenen Jahres waren zwei der Herren im bereits deutlich alkoholisierten Zustand im PKW in Sondershausen unterwegs. Unterwegs traf man eine Gruppe Jugendlicher, die aus dem Wagen heraus mit Schimpfwörtern belegt und angepöbelt wurde. Ein früherer Streit untereinander war hier wohl der Anlass dafür.
Die beiden Väter sammelten dann noch einen dritten aus einer Gartenanlage auf, der natürlich ebenfalls stark angetrunken war. Man fuhr kreuz und quer in Richtung Schersental, bis man die Gruppe Jugendlicher wieder traf. Man hielt, und ohne weitere Bemerkungen gingen die Väter gegen die Jugendlichen mit körperlicher Gewalt vor. Hierbei wurden die Opfer getreten und geschlagen. Zwei Jugendliche erlitten dabei solche erheblichen Verletzungen, dass sie im Krankenhaus erstversorgt werden mussten. Das dritte Opfer erlitt einen Bänderriss im Fußgelenk und war für sechs Wochen auf Gehhilfen angewiesen.
Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen begann dann mit der kuriosen Einlassung der Täter, die Opfer hätten sie angegriffen. Das passte nicht recht ins Bild, wie Strafrichter Gerald Fierenz feststellen musste. Handelte es sich doch bei den Tätern um drei stattliche Brecher aus einem Fitnessstudio, während die Opfer dagegen eher schmalbrüstig wirkten.
Freiheitsstrafen zwischen 10 und 14 Monaten waren dann die Folgen, welche noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig abgeschlossen. Die Verurteilten haben in der Bewährungszeit Arbeitsstunden abzuleisten und Schadensersatz zu zahlen.
Ein leider immer wieder vorkommender Fall an einem Männertag. Es bleibt zu hoffen, dass der kommende Feiertag dem Sondershäuser Amtsgericht weniger Arbeit verschaffen wird.
