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Richter Kropp: Von Radkappen und Fahrzeuglogos

Montag, 17. Mai 2010, 11:07 Uhr

Was macht man mit 42 Radkappen und Radkappenlogos? „Man stellt sie daheim hin“, so die Antwort der beiden 15 und 17jährigen Angeklagten an Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht.

Für den Jugendrichter und die anderen Verfahrensbeteiligten eine sinnlose Antwort, aber auch 42 völlig sinnlose Taten. Die beiden jungen Männer hatten in der Zeit vom 22. und dem 31.07.2008 für beträchtliche Unruhe in Sondershausen gesorgt. In dieser Zeit kam es in der Kreisstadt an unterschiedlichen Tatorten zu einer Vielzahl von Angriffen auf abgestellte Kraftfahrzeuge.

Von diesen wurden insbesondere Fahrzeuglogos, die an Motorhauben und Kofferraumklappen angebracht waren gewaltsam entwendet. Hierbei waren neben den beiden Tätern auch wieder strafunmündige Kinder beteiligt. Bei der Durchführung der Taten gerieten die Täter teilweise so in Rage, dass sie versuchten, in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Autos zu attackieren. Ziel war es dabei, möglichst viele Beutestücke, auch im Wettstreit untereinander, zu erlangen.

Die Täter griffen dabei wahlweise auf Pkws der so genannten Nobelmarken als auch auf jeden verfügbaren Wagen zurück.

„Das muss für die PKW-Besitzer am nächsten Tag ein großer Schreck gewesen sein“, so der Staatsanwalt in der Sitzung vor dem Sondershäuser Amtsgericht, der in seiner Anklageschrift einen Sachschaden von annähernd 21.000,- € feststellen konnte.

Was machen mit den beiden jungen Leuten? Beide waren geständig und auch nicht vorbestraft. Eine Vielzahl von Fällen und der hohe Schaden standen dem gegenüber.

Keine leichte Entscheidung für Jugendrichter Christian Kropp, der nach Abwägung aller Belange beide zu einer so genannte Vorbewährung verurteilte. Da die Feststellung schädlicher Neigungen als Voraussetzung einer Jugendstrafe auch nach Auskunft des Jugendamtes nicht sicher festgestellt werden konnte, wurde die Entscheidung hierüber zurückgestellt. Erfüllen die Täter ihre Auflage von 160 Stunden in der festgesetzten Zeit, so kommt es zu keiner Jugendstrafe. Mit diesem besonderen Verfahren soll den Belangen des Jugendrechtes Rechnung getragen werden.

„Man wird sehen“, so der Kommentar des Richters zu seinem rechtskräftigen Urteil. Wenigstens sind die gemeinnützigen Stunden unter Aufsicht sinnvoller verbracht als auf der Suche nach Fahrzeuglogos.

Autor: agl

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