Schadstoffkleinmengensammlung Frühjahr
Mittwoch, 19. Mai 2010, 11:24 Uhr
Über die Bedingungen der Schadstoffkleinmengensammlungen informiert das Landratsamt Kyffhäuserkreis. Für den Bereich Artern haben wir auch gleich den Tourenplan für Sie...
In der Zeit vom 25.05.2010 bis 28.05.2010 wird vom Landratsamt Kyffhäuserkreis die nächste Schadstoffkleinmengensammlung durchgeführt. Mit der Durchführung wurde die Fa. Remondis, Niederlassung Ziepel beauftragt.
Angenommen werden beispielsweise Farb- und Lackreste, Kleber, Verdünner, Trockenbatterien, Quecksilber (Thermometer usw.), Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Spraydosen, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, ölverunreinigte Betriebsmittel (Ölfilter, Schmierfette, Öllappen usw.), Haushaltsreiniger, Altmedikamente, Kosmetika, Leuchtstoffröhren, Altöl.
Nicht entgegengenommen werden infektiöse Abfälle (Einwegspritzen etc.) Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Feuerlöscher, Asbest, Altreifen, Autobatterien, Autoteile, Kühlschränke und defekte, unverschlossene Behältnisse.
Bei der Anlieferung durch den Besitzer sollte darauf geachtet werden, dass die schadstoffhaltigen Abfälle dem Personal des Schadstoffmobils persönlich und möglichst in der Originalverpackung übergegeben werden.
Auch Firmen haben die Möglichkeit, (kostenpflichtig) Schadstoffe bis zu einer Gesamtmenge von 100 kg abzuliefern. Die Sonderabfälle sind in Einzelbehältnissen abzugeben. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l nicht übersteigen.
Die Schadstoffe dürfen niemals unbeaufsichtigt an den Straßenrand oder Standplatz abgestellt werden!
Autor: khhIn der Zeit vom 25.05.2010 bis 28.05.2010 wird vom Landratsamt Kyffhäuserkreis die nächste Schadstoffkleinmengensammlung durchgeführt. Mit der Durchführung wurde die Fa. Remondis, Niederlassung Ziepel beauftragt.
Angenommen werden beispielsweise Farb- und Lackreste, Kleber, Verdünner, Trockenbatterien, Quecksilber (Thermometer usw.), Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Spraydosen, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, ölverunreinigte Betriebsmittel (Ölfilter, Schmierfette, Öllappen usw.), Haushaltsreiniger, Altmedikamente, Kosmetika, Leuchtstoffröhren, Altöl.
Nicht entgegengenommen werden infektiöse Abfälle (Einwegspritzen etc.) Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Feuerlöscher, Asbest, Altreifen, Autobatterien, Autoteile, Kühlschränke und defekte, unverschlossene Behältnisse.
Bei der Anlieferung durch den Besitzer sollte darauf geachtet werden, dass die schadstoffhaltigen Abfälle dem Personal des Schadstoffmobils persönlich und möglichst in der Originalverpackung übergegeben werden.
Auch Firmen haben die Möglichkeit, (kostenpflichtig) Schadstoffe bis zu einer Gesamtmenge von 100 kg abzuliefern. Die Sonderabfälle sind in Einzelbehältnissen abzugeben. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l nicht übersteigen.
Die Schadstoffe dürfen niemals unbeaufsichtigt an den Straßenrand oder Standplatz abgestellt werden!
