Unsichtbare Diebe
Donnerstag, 20. Mai 2010, 10:54 Uhr
Der Thüringer Polizei wurden in den vergangenen Wochen vermehrt Fälle von "Skimming", also dem illegalen Ausspähen der Daten von Kredit- und Bankkarten, bekannt. Mehrere Täter konnten durch das umsichtige Handeln der Bankangestellten und dem taktischem Vorgehen der Polizei überführt und vorläufig festgenommen werden. Hier einige Tipps der Polizei zum Selbstschutz.
Geben Sie - selbst bei Aufforderung - die PIN niemals am Türöffner ein, auch nicht bei Geldinstituten. Verständigen Sie in solchen Fällen sofort die Polizei.
Benutzen Sie bei verschlossener Tür mit Türzugangskontrollsystem z.B. die Kreditkarte und zur Bargeldabhebung am Geldautomaten (GAA) die ec- Karte. Das bedeutet, wenn an der Tür die Täter die (Kreditkarten-) Magnetstreifen unrechtsmäßig auslesen und am GAA die PIN ausspähen, um sie später zur Herstellung von Kartendubletten zu nutzen, passen diese nicht zusammen (falsche PIN). Mit dieser Karte können die Täter im Ausland kein Bargeld abheben. Mit Kartendubletten kann nur im Ausland Bargeld abgehoben werden.
Das unrechtmäßige Auslesen und Abspeichern der gesamten (Kreditkarten-) Magnetstreifendaten und das Ausspähen der PIN kann auch zusammen am Geldautomaten erfolgen. Beobachten Sie bereits vor dem Geldabheben am Geldautomaten Ihr Umfeld genau. Achten Sie auf die äußere Beschaffenheit des Geldautomaten, melden Sie auffällige Veränderungen z.B. einen vorher nicht vorhandenen Rauchmelder, Kamera, Spiegel usw. sofort die Polizei! Seien Sie sich der Risikosituation immer bewusst!
Achten Sie bei der Eingabe am Geldautomaten oder im Handel am Kassenautomaten stets darauf, dass niemand den Vorgang beobachten kann; bitten Sie aufdringliche Personen oder angebliche Helfer höflich aber bestimmt, auf Distanz zu bleiben. Verdecken Sie die PIN- Eingabe, indem Sie die Hand oder Geldbörse als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten. Dies erschwert ein Ausspähen erheblich (Hilft aber nicht bei Manipulation an der Tastatur).
Einige Geldinstitute bieten eine Begrenzung (minimieren) des Auslandslimit für Bargeldabhebung an. Fragen Sie bei Ihrem Geldinstitut ob sie diese Möglichkeit anbieten und informieren Sie sich, über Vor- und Nachteile.
Sollte sie trotz aller Vorsicht in die Falle getappt sein, hat die Polizei auch für diesen Fall Verhaltenstipps parat:
Sollte Ihnen Ihre Karte- durch Diebstahl oder sonstigen Verlust - abhanden gekommen sein, ist es unbedingt erforderlich Folgendes zu beachten: Lassen Sie Ihre Karte sofort für den weiteren Gebrauch sperren, auch wenn diese aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird! Das Gerät könnte von Straftätern (Skimming) manipuliert worden sein.
Erstatten Sie bei Verdacht auf eine Straftat sofort Anzeige bei der Polizei! Sperren Sie Ihre Karte bei Verlust oder Diebstahl unverzüglich telefonisch über den Sperr-Notruf 116 116.
Sofern sich Ihr Kartenherausgeber nicht den Sperr-Notruf 116 116 angeschlossen hat, verwenden Sie bitte folgende Rufnummern:
ec- Karten/ Debitkarten: 0180- 5 021 021
Mastercard: 0800- 8191 040
VISA-Card: 0800- 8118 440
Sollten sie sich im Ausland befinde, wählen sie +49 und dann die jeweilige Nummer ohne "0" der Vorwahl.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Polizeilichen Beratungsstellen der Thüringer Polizei. Oder im Internet unter www. polizei-beratung.de
