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Freizeitpass - Wie geht es?

Dienstag, 22. Juni 2010, 09:05 Uhr
Mit einem bürgerfreundlichen Angebot kommt die Stadt auch dieses Jahr einigen Bürgern entgehen. Was man alles mit dem Freizeitpass machen kann, und wer in bekommen kann, erfahren Sie hier...

Die Stadtverwaltung Sondershausen informiert, dass auch in diesem Jahr für einen bestimmten Personenkreis - auch für die Bürger der neuen Ortsteile von Sondershausen - ein Freizeitpass zur Verfügung steht.
Anspruch auf diesen Freizeitpass haben:
- Empfänger von Arbeitslosengeld I und II
- Empfänger von Sozialhilfe/Grundsicherung
- Auszubildende und Zivildienstleistende
- Jugendliche, die als Ausbildungsplatz suchend gemeldet sind
- Familien mit mindestens 3 Kindern
- Erziehungsberechtigte für die Dauer des Erziehungsurlaubs
- Jugendliche im Thüringen-Jahr
Der Freizeitpass berechtigt o.g. Personenkreis zum ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen der Stadt Sondershausen in kulturellen Einrichtungen, Sportstätten und Schwimmbädern.
Der Freizeitpass ist kostenlos zu den üblichen Sprechzeiten im Fachbereich 4: Soziales, Jugend und Sport (Gebäude "Schwan", Markt 4, Zimmer 5, bei Frau Jakob) erhältlich. Ein entsprechender Anspruchsnachweis ist zu erbringen.
Autor: khh

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