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Anklage gegen „Softewarepiraten“

Donnerstag, 29. Juli 2010, 09:38 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen zwei Männer im Alter von 33 und 34 Jahren Anklage zu der großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mühlhausen erhoben. Weitere Einzelheiten...


Den in Erfurt und Magdeburg wohnhaften Angeklagten wird vorgeworfen, in mehr als 900 Fällen Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz und das Markengesetz begangen zu haben. Die Angeklagten sollen im Zeitraum von Februar 2007 bis Juli 2008 über einen Ebay-Account und einen Amazon-Account urheberrechtlich geschützte Software der Firma Adobe und Corel vertrieben haben. Bei diesen Produkten handelte es sich um industriell gepresste Raubkopien bzw. illegale Vollversionsbundles, bei denen vorgetäuscht wurde, dass Upgrades mit einer ordnungsgemäßen Basislizenz verkauft werden.

Durch den Verkauf der illegalen Software sollen die Angeklagten im Tatzeitraum rund 350.000 Euro eingenommen haben. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen - Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen - wirft den Angeklagten daher im Wesentlichen eine gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke und gewerbsmäßige Kennzeichenverletzung in mehr als 900 Fällen vor.

Die Angeklagten, die bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, haben die Vorwürfe teilweise eingeräumt. Sie befanden sich aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Mühlhausen von Ende Oktober 2009 bis Anfang April dieses Jahres in Untersuchungshaft.
Autor: nnz/kn

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