Keine Begrenzungen mehr
Montag, 09. August 2010, 10:17 Uhr
Bei der Grünabfallverbrennung wird es zukünftig keine zeitlichen und örtlichen Vorgaben des Landes mehr geben. Darauf machte heute der Sprecher für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz der CDU-Fraktion, Egon Primas, aufmerksam.
Das Thüringer Kabinett hat in seiner Sitzung jetzt eine entsprechende Novellierung der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung beschlossen. Die CDU-Landtagsfraktion hat einstimmig ein Votum zur Änderung der bisherigen Verordnung abgegeben. Danach werden die örtlichen und zeitlichen Begrenzungen, dass nur außerhalb von Ortsteilen und innerhalb von März/April und Oktober/November verbrannt werden darf, aufgehoben. Wir haben damit auch die vielen Anregungen der Thüringer Kleingärtner aufgriffen und setzen diese nun um, sagte Primas.
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sei das Verbrennen jedoch weiter unzulässig. Die Zuständigkeit der Umsetzung der Pflanzenabfallverordnung liegt wie bisher bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Abfallwirtschaft in den Regionen kann nunmehr nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten über die Verbrennung von trockenem Baum- und Strauchschnitt entscheiden, ohne vom Land auf bestimmte Bereiche und Zeiträume beschränkt zu werden.
Egon Primas wies darauf hin, dass die Verbrennung nur eine der möglichen Entsorgungsvarianten darstellt. Nach der Systematik der Pflanzenabfall-Verordnung habe die Kompostierung bzw. die Sammlung durch den Entsorgungsträger Vorrang.
Autor: nnz/knDas Thüringer Kabinett hat in seiner Sitzung jetzt eine entsprechende Novellierung der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung beschlossen. Die CDU-Landtagsfraktion hat einstimmig ein Votum zur Änderung der bisherigen Verordnung abgegeben. Danach werden die örtlichen und zeitlichen Begrenzungen, dass nur außerhalb von Ortsteilen und innerhalb von März/April und Oktober/November verbrannt werden darf, aufgehoben. Wir haben damit auch die vielen Anregungen der Thüringer Kleingärtner aufgriffen und setzen diese nun um, sagte Primas.
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sei das Verbrennen jedoch weiter unzulässig. Die Zuständigkeit der Umsetzung der Pflanzenabfallverordnung liegt wie bisher bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Abfallwirtschaft in den Regionen kann nunmehr nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten über die Verbrennung von trockenem Baum- und Strauchschnitt entscheiden, ohne vom Land auf bestimmte Bereiche und Zeiträume beschränkt zu werden.
Egon Primas wies darauf hin, dass die Verbrennung nur eine der möglichen Entsorgungsvarianten darstellt. Nach der Systematik der Pflanzenabfall-Verordnung habe die Kompostierung bzw. die Sammlung durch den Entsorgungsträger Vorrang.
