Richter Kropp: Schwarz gefahren
Montag, 23. August 2010, 11:31 Uhr
Leistungserschleichungen haben vor Gericht in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen. Unter dem Erschleichen von Leistungen versteht man im Juristendeutsch das Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor...
Zwei Fälle waren jetzt vor dem Gericht der Kreisstadt anhängig: So der Fall des 23jährigen Jerome K. (Namen geändert), der Anfang Januar 2009 in drei Fällen die Deutsche Bahn schädigte, indem er schwarz fuhr. Gesamtschaden: 25,70 Euro. Den geständigen Mann verurteilte nunmehr das Amtsgericht Sondershausen zu einer Geldstrafe von 660 Euro.
Auf gleicher Linie liegt der Fall der 21jährigen Melissa B.. Die junge Frau aus Greußen wurde im Sommer letzten Jahres in vier Fällen erwischt, wie sie mit der Regionalbahn von Greußen nach Sondershausen fuhr, ohne im Besitz eines gültigen Fahrscheins zu sein. Der Schaden betrug hier 24,10 Euro. Erschwerend kam in diesem Fall hinzu, dass Melissa B. durch das Amtsgericht Erfurt bereits zweimal einschlägig verurteilt worden war. 800 Euro Geldstrafe lautete hier das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen.
Beide Verfahren sind rechtskräftig geworden, beide Verfahren stehen für eine steigende Anzahl von Leistungserschleichungsfällen vor Gericht.
Die Gründe für die Taten sind vielfältig. So haben sowohl Jerome K. als auch Melissa B. vor Gericht angegeben, dass sie einfach kein Geld gehabt hätten, eine Fahrkarte zu lösen. In vielen Fällen wird auch sportlicher Ehrgeiz hinzukommen. Nun sind die Gerichte in vielen solcher Fälle geduldig, aber spätestens bei der nächsten Tat muss Melissa B. mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Allzu gnädig wird dann die Justiz mit ihr nicht mehr sein.
Autor: nnzZwei Fälle waren jetzt vor dem Gericht der Kreisstadt anhängig: So der Fall des 23jährigen Jerome K. (Namen geändert), der Anfang Januar 2009 in drei Fällen die Deutsche Bahn schädigte, indem er schwarz fuhr. Gesamtschaden: 25,70 Euro. Den geständigen Mann verurteilte nunmehr das Amtsgericht Sondershausen zu einer Geldstrafe von 660 Euro.
Auf gleicher Linie liegt der Fall der 21jährigen Melissa B.. Die junge Frau aus Greußen wurde im Sommer letzten Jahres in vier Fällen erwischt, wie sie mit der Regionalbahn von Greußen nach Sondershausen fuhr, ohne im Besitz eines gültigen Fahrscheins zu sein. Der Schaden betrug hier 24,10 Euro. Erschwerend kam in diesem Fall hinzu, dass Melissa B. durch das Amtsgericht Erfurt bereits zweimal einschlägig verurteilt worden war. 800 Euro Geldstrafe lautete hier das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen.
Beide Verfahren sind rechtskräftig geworden, beide Verfahren stehen für eine steigende Anzahl von Leistungserschleichungsfällen vor Gericht.
Die Gründe für die Taten sind vielfältig. So haben sowohl Jerome K. als auch Melissa B. vor Gericht angegeben, dass sie einfach kein Geld gehabt hätten, eine Fahrkarte zu lösen. In vielen Fällen wird auch sportlicher Ehrgeiz hinzukommen. Nun sind die Gerichte in vielen solcher Fälle geduldig, aber spätestens bei der nächsten Tat muss Melissa B. mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Allzu gnädig wird dann die Justiz mit ihr nicht mehr sein.
