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Kreisausschuss tagte (1)

Mittwoch, 25. August 2010, 19:14 Uhr
Am heutigen Nachmittag trat im Landratsamt Kyffhäuserkreis der Kreisausschuss der Kreistagtages zusammen Hier kn mit den ersten Einzelheiten ...

Als erstes ging es um den Jahresabschluss der Kyffhäusersparkasse Artern- Sondershausen für 2009 und die Entlastung des Verwaltungsrates der Kyffhäusersparkasse Artern- Sondershausen. Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen, vertreten durch Revisionsdirektor Witt und Verbandsrevisor Buchwand, hatte am 29. Juni 2010 dem Verwaltungsrat der Kyffhäusersparkasse den Jahresabschluss erläutert und ausführlich über die wirtschaftlichen Verhältnisse berichtet. Besondere Prüfungsfeststellungen ergaben sich nicht. Auf Grund des Berichtes, der aussagt, dass die Verhältnisse der Sparkasse geordnet sind, hat der Verwaltungsrat entsprechend § 20 Absatz 3 des Thüringer Sparkassengesetzes den Jahresabschluss festgestellt.

Der Vorstandsvorsitzende der Kyffhäusersparkasse, Ulrich Heilmann, bedankte sich bei den Mitarbeitern der Kyffhäusersparkasse für das gute Ergebnis, dass in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld erzielt wurde.

Der Jahresüberschuss von 490.347,16 EUR wurde in Höhe von 122.586,79 EUR der Sicherheitsrücklage zugeführt. Der verbleibende Betrag von 367.760,37 EUR wurde an den Träger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke abgeführt.

In der Diskussion verneinte Heilmann die Frage von Klaus Mehle (SPD), ob die Kyffhäusersparkasse je Hilfe wegen Zahlungsproblemen durch den Landkreis gebraucht hätte. Selbst in ganz Deutschland war das noch nicht nötig. Wir Sparkassen haben unser eigenes Sicherungssystem, ehe der Landkreis in Haftung kommen würde, so Heilmann. Auch hinsichtlich der Sicherheitsrücklage der Kyffhäusersparkasse (rund 43 Millionen Euro) gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Mit so einer Rücklage, so Heilmann können wir arbeiten und Geld verdienen. Auch am Sponsoring der Kyffhäusersparkasse wurden keine Abstriche gemacht. Auch für 2010 rechnet Heilmann wieder mit einem ähnlichen Ergebnis.

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem Verwaltungsrat der Kyffhäusersparkasse Artern- Sondershausen die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 zu erteilen. Diese Empfehlung erfolgte einstimmig.


Die nächsten drei Tagesordnungspunkte wurden in Summe diskutiert. Dr. Ralf Günzel, von der PROZIV (Verkehrs- und Regionalplaner) erläuterte vor den Mitgliedern des Kreisausschusses sehr ausführlich die rechtlichen Grundlagen für das Linienbündelungskonzept. Die Diskussion löste dann aber Klaus Mehle aus. Er hatte bei Rundrufen mit Verwaltungsgemeinschaften und insbesondere Ortsbürgermeistern festgestellt, dass es zur ganzen Liniennetzbündelung offensichtlich keine Abstimmungen mit den Bürgermeistern gegeben hat.

Die Diskussion ging vor allem um die Frage, wie sollen die Ortsbürgermeister einbezogen werden und ist es sinnvoll tatsächlich mit jedem einzelnen Ortsbürgermeister die Linie zu besprechen, zumal ja auch der Einwurf kam, es gibt ja bereits einen vom Kreistag beschlossenen Nahverkehrsplan. Letztendlich einigte man sich, dass bis zur Kreistagssitzung dieser Punkt nochmals gesondert aufbereitet werden muss. Unabhängig davon wurde über die einzelnen nachfolgenden Punkte jeweils gesondert abgestimmt.

In einem Tagesordnungspunkt ging es um die Änderung und Ergänzung des Nahverkehrsplanes sowie Bestätigung eines Linienbündelungskonzepts des Kyffhäuserkreises. Dazu hieß es in der Beschlussvorlage:
"Nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße am 03.12.2009 ist es erforderlich, die Verfahrensweisen der Leistungsvergabe und der Finanzierung der Leistungsdurchführung im Kyffhäuserkreis an die Bestimmungen dieser Verordnung anzupassen und die dafür erforderlichen Grundlagen zu schaffen.
Zu diesem Zweck erfolgen Festlegungen zu den Vergabelosen (Linienbündelung), zur Form der Vergabe von ÖPNV-Leistungen sowie zur vertraglichen Regelung der Leistungsvereinbarung und Finanzierung der Leistungen und entsprechenden Kontrollmechanismen. Die rechtliche Legitimation dieser Festlegungen erfolgt durch Beschlussfassung als Bestandteile des Nahverkehrsplanes des Kyffhäuserkreises."



Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die in der Anlage beigefügten Änderungen bzw. Ergänzungen des geltenden Nahverkehrsplanes des Kyffhäuserkreises zu den Punkten Leistungsvergabe und Linienbündelung, Finanzierung und Abschluss von Verkehrsverträgen zu beschließen. Die Empfehlung des Kreisausschusses erfolgte nicht einstimmig, denn es gab zwei Stimmenthaltungen.


Auch der nächste Punkte hatte mit dem Personennahverkehr zu tun. Es ging um den Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH. Dazu hieß es in der Beschlussvorlage:

Gemäß der erfolgten Anpassung des Nahverkehrsplanes des Kyffhäuserkreises erfolgt die Vergabe von Leistungen des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs im Wege der Direktvergabe.
Die Vergabe und Finanzierung von öffentlichen Verkehrsleistungen erfolgt nach Maßgabe der EU-VO 1370/2007 im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ÖDA).
Der beiliegende Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag stellt die Ausgestaltungsform eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages dar.
Eine erfolgreiche Testierung nach den Kriterien des Urteils des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache "Altmark-Trans" (Az. C-280/00 vom 24.7.2003) berechtigt einerseits zur Direktvergabe von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs an die Verkehrsgesellschaft Südharz mbH und bildet andererseits die Grundlage für die Ermittlung der maximal zulässigen Zuschusszahlungen.

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, über den in der Anlage beigefügten Vertrag zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH zu beschließen und den Landrat zur Unterzeichnung des Vertrages zu ermächtigen. Die Empfehlung des Kreisausschusses erfolgte nicht einstimmig, denn es gab zwei Stimmenthaltungen.

Und auch der nächste Punkte drehte sich um die Nahverkehrspolitik. Es ging um den Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) zwischen dem Kyffhäuserkreis und dem Omnibusbetrieb Frank Ansehn. Hier gab es den gleichen Anlass, wie bereits oben genannt.

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, über den in der Anlage beigefügten Vertrag zwischen dem Kyffhäuserkreis und dem Omnibusbetrieb Frank Ansehn zu beschließen und den Landrat zum Abschluss der Verträge zu ermächtigen. Die Empfehlung des Kreisausschusses erfolgte nicht einstimmig, denn es gab zwei Stimmenthaltungen.
Analog ging es bei folgenden Themen zu:
  • Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH
  • Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Stadtbusgesellschaft Mühlhausen und Sondershausen mbH

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, über die in der Anlage beigefügten Verträge zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH sowie den Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Stadtbusgesellschaft Mühlhausen und Sondershausen mbH zu beschließen und den Landrat zur Unterzeichnung der Verträge zu ermächtigen. Die Empfehlung des Kreisausschusses erfolgte ebenfalls nicht einstimmig, denn es gab zwei Stimmenthaltungen.
Autor: khh

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