Kreisausschuss tagte (2)
Donnerstag, 26. August 2010, 07:01 Uhr
Am gestrigen Nachmittag trat im Landratsamt Kyffhäuserkreis der Kreisausschuss der Kreistagtages zusammen Hier kn mit weiteren Einzelheiten ...
Die Berufung zum stellvertretenden leitenden Notarzt und stellvertretenden ärztlichen Leiter Rettungsdienst im Kyffhäuserkreis war das Thema eines weiteren Tagesordnungspunktes.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, auf Grund der §§ 13 und 17 Abs. 1 und 2 des ThürRettG sowie Punkt 8.4 des Landesrettungsdienstplanes in Verbindung mit § 94 der ThürKO mit Wirkung vom 01.09.2010 Chefarzt Dr. Rainer Rahmig, tätig im DRK-Manniske-Krankenhaus gGmbH Bad Frankenhausen, zum stellvertretenden leitenden Notarzt und stellvertretenden ärztlichen Leiter Rettungsdienst zu berufen. Die Empfehlung erfolgte einstimmig.
Und um eine weitere Berufung zum stellvertretenden leitenden Notarzt und stellvertretenden ärztlichen Leiter Rettungsdienst im Kyffhäuserkreis ging es.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, auf Grund der §§ 13 und 17 Abs. 1 und 2 des ThürRettG sowie Punkt 8.4 des Landesrettungsdienstplanes in Verbindung mit § 94 der ThürKO mit Wirkung vom 01.09.2010 Herrn OA Dr. Thomas Seitz, tätig im DRK-Krankenhaus gGmbH Sondershausen zum stellvertretenden leitenden Notarzt und stellvertretenden ärztlichen Leiter Rettungsdienst zu berufen. Auch hier war die Empfehlung einstimmig.
In einem weiteren Punkt ging es um die Unterstützung des Beauftragte(r) für Menschen mit Behinderungen. Auf Vorschlag des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ausländerfra-gen sollen die durch Ausrichten von Veranstaltungen und Beschaffung von Informationsma-terialien anfallenden Kosten der/des Behindertenbeauftragten durch eine jährliche Sachkos-tenpauschale unterstützt werden.
Außerdem soll - im Eigentum des Landkreises verbleibend - Datenverarbeitungstechnik zur Nutzung überlassen werden (Laptop).
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die 2. Änderungssatzung zur Satzung des Kyffhäuserkreises für die/den Beauftragte(n) für Menschen mit Behinderungen zu beschließen. Die 2. Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Empfehlung erfolgte einstimmig.
Der folgende Punkt wurde bereits im Jugendhilfe Ausschuss diskutiert. Außerplanmäßige Einnahme und Ausgabe über die Verwendung der Mittel des Freistaates Thüringen für die Kita-Fachberatung im Kyffhäuserkreis. Da es sich um eine Förderung zu 100 Prozent vom Freistaat Thüringen handelt, kommt es zu keiner finanziellen Mehrbelastung des Kreises. Es handelt sich in beiden Bereichen um durchlaufende Mittel.
Mit dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), insbesondere § 79 Abs. 1, ist festgelegt, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) die Gesamtverantwortung für die ihm übertragenen Aufgabenbereiche besitzt.
In § 79 Abs 2. SGB VIII wird deutlich, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Gewährleistungspflicht hinsichtlich der Sicherstellung eines rechtzeitigen und ausreichenden, erforderlichen Angebotes unter der Beachtung der verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung, hier im Bereich der Fachberatung gemäß § 15 a ThürKitaG, hat.
Mit der Novellierung des ThürKitaG, welche zum 01.08.2010 in Kraft tritt, ist vorgesehen, die Fachberatung nach § 15 a personell auszubauen und deren Aufgabenbereiche zu erweitern.
Hierfür werden nach § 19 Abs. 7 ThürKitaG Mittel zur Verfügung gestellt, welche sich auf 30 € für die Kinder von 1 Jahr bis 6 Jahre und 6 Monate belaufen. Für den Kyffhäuserkreis ergibt sich demnach ein Landeszuschuss von ca. 96.500 Euro jährlich.
Die Erweiterung und der Ausbau der Fachberatung im Jugendamt eröffnet dem Landkreis die Möglichkeit, zur Erfüllung der nach § 15 a ThürKitaG gestellten Aufgaben eine einheitliche, neutrale und zentral koordinierte Beratung aufzubauen.
Zugleich werden dann einheitliche Qualitätsstandards für alle Kindertagesstätten und auch für Kindertagespflege Anwendung finden.
Diese neuen bzw. erweiterten Aufgabenfelder beinhalten die Umsetzung des Thüringer Bildungsplanes bis 10 Jahre, Beratung bei Fragen zur Betriebsführung, zur baulichen, räumlichen und sächlichen Ausstattung, die Konzept-, Team- sowie Konfliktberatung und Fort- und Weiterbildungsprogramme für alle Einrichtungen.
Um eine Fachberatung, welche die neuen Ansprüche nach § 15 a ThürKitaG erfüllen kann, gewährleisten zu können, wird durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Empfehlung gegeben, die Fachberatung im Jugendamt zu belassen und zu erweitern.
Die Fachberatung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll eine neutrale Position einnehmen. Sie soll nicht durch bestimmte inhaltliche Konzepte beeinflusst werden.
Diese neutrale Position ist entscheidend für das verantwortungsvolle und aufgabengemäße Erfüllen der durch das ThürKitaG festgelegten Anforderungen.
Der Kreisausschuss beschließt die Verwendung der vom Freistaat Thüringen auf Grundlage des § 19 Abs. 7 ThürKitaG zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, für die Fachberatung von Kindertagesstätten im Kyffhäuserkreis ab dem 01.08.2010 einzusetzen. Die Empfehlung des Kreisausschusses erfolgte einstimmig
Autor: khhDie Berufung zum stellvertretenden leitenden Notarzt und stellvertretenden ärztlichen Leiter Rettungsdienst im Kyffhäuserkreis war das Thema eines weiteren Tagesordnungspunktes.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, auf Grund der §§ 13 und 17 Abs. 1 und 2 des ThürRettG sowie Punkt 8.4 des Landesrettungsdienstplanes in Verbindung mit § 94 der ThürKO mit Wirkung vom 01.09.2010 Chefarzt Dr. Rainer Rahmig, tätig im DRK-Manniske-Krankenhaus gGmbH Bad Frankenhausen, zum stellvertretenden leitenden Notarzt und stellvertretenden ärztlichen Leiter Rettungsdienst zu berufen. Die Empfehlung erfolgte einstimmig.
Und um eine weitere Berufung zum stellvertretenden leitenden Notarzt und stellvertretenden ärztlichen Leiter Rettungsdienst im Kyffhäuserkreis ging es.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, auf Grund der §§ 13 und 17 Abs. 1 und 2 des ThürRettG sowie Punkt 8.4 des Landesrettungsdienstplanes in Verbindung mit § 94 der ThürKO mit Wirkung vom 01.09.2010 Herrn OA Dr. Thomas Seitz, tätig im DRK-Krankenhaus gGmbH Sondershausen zum stellvertretenden leitenden Notarzt und stellvertretenden ärztlichen Leiter Rettungsdienst zu berufen. Auch hier war die Empfehlung einstimmig.
In einem weiteren Punkt ging es um die Unterstützung des Beauftragte(r) für Menschen mit Behinderungen. Auf Vorschlag des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ausländerfra-gen sollen die durch Ausrichten von Veranstaltungen und Beschaffung von Informationsma-terialien anfallenden Kosten der/des Behindertenbeauftragten durch eine jährliche Sachkos-tenpauschale unterstützt werden.
Außerdem soll - im Eigentum des Landkreises verbleibend - Datenverarbeitungstechnik zur Nutzung überlassen werden (Laptop).
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die 2. Änderungssatzung zur Satzung des Kyffhäuserkreises für die/den Beauftragte(n) für Menschen mit Behinderungen zu beschließen. Die 2. Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Empfehlung erfolgte einstimmig.
Der folgende Punkt wurde bereits im Jugendhilfe Ausschuss diskutiert. Außerplanmäßige Einnahme und Ausgabe über die Verwendung der Mittel des Freistaates Thüringen für die Kita-Fachberatung im Kyffhäuserkreis. Da es sich um eine Förderung zu 100 Prozent vom Freistaat Thüringen handelt, kommt es zu keiner finanziellen Mehrbelastung des Kreises. Es handelt sich in beiden Bereichen um durchlaufende Mittel.
Mit dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), insbesondere § 79 Abs. 1, ist festgelegt, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) die Gesamtverantwortung für die ihm übertragenen Aufgabenbereiche besitzt.
In § 79 Abs 2. SGB VIII wird deutlich, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Gewährleistungspflicht hinsichtlich der Sicherstellung eines rechtzeitigen und ausreichenden, erforderlichen Angebotes unter der Beachtung der verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung, hier im Bereich der Fachberatung gemäß § 15 a ThürKitaG, hat.
Mit der Novellierung des ThürKitaG, welche zum 01.08.2010 in Kraft tritt, ist vorgesehen, die Fachberatung nach § 15 a personell auszubauen und deren Aufgabenbereiche zu erweitern.
Hierfür werden nach § 19 Abs. 7 ThürKitaG Mittel zur Verfügung gestellt, welche sich auf 30 € für die Kinder von 1 Jahr bis 6 Jahre und 6 Monate belaufen. Für den Kyffhäuserkreis ergibt sich demnach ein Landeszuschuss von ca. 96.500 Euro jährlich.
Die Erweiterung und der Ausbau der Fachberatung im Jugendamt eröffnet dem Landkreis die Möglichkeit, zur Erfüllung der nach § 15 a ThürKitaG gestellten Aufgaben eine einheitliche, neutrale und zentral koordinierte Beratung aufzubauen.
Zugleich werden dann einheitliche Qualitätsstandards für alle Kindertagesstätten und auch für Kindertagespflege Anwendung finden.
Diese neuen bzw. erweiterten Aufgabenfelder beinhalten die Umsetzung des Thüringer Bildungsplanes bis 10 Jahre, Beratung bei Fragen zur Betriebsführung, zur baulichen, räumlichen und sächlichen Ausstattung, die Konzept-, Team- sowie Konfliktberatung und Fort- und Weiterbildungsprogramme für alle Einrichtungen.
Um eine Fachberatung, welche die neuen Ansprüche nach § 15 a ThürKitaG erfüllen kann, gewährleisten zu können, wird durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Empfehlung gegeben, die Fachberatung im Jugendamt zu belassen und zu erweitern.
Die Fachberatung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll eine neutrale Position einnehmen. Sie soll nicht durch bestimmte inhaltliche Konzepte beeinflusst werden.
Diese neutrale Position ist entscheidend für das verantwortungsvolle und aufgabengemäße Erfüllen der durch das ThürKitaG festgelegten Anforderungen.
Der Kreisausschuss beschließt die Verwendung der vom Freistaat Thüringen auf Grundlage des § 19 Abs. 7 ThürKitaG zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, für die Fachberatung von Kindertagesstätten im Kyffhäuserkreis ab dem 01.08.2010 einzusetzen. Die Empfehlung des Kreisausschusses erfolgte einstimmig
