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Richter Kropp: „Der Jäger aus Kurpfalz“

Montag, 30. August 2010, 11:27 Uhr
Für viele sind Ordnungswidrigkeiten Taten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr geschehen. Doch interessant wird es für die an solchen Verfahren beteiligten Juristen, wenn Verstöße gegen verwaltungsrechtliche Normen geahndet werden. So wie es jüngst in Sondershausen geschehen ist...


Dort hatte der bald 73jährige Gerhard A. (Name geändert) im Gebiet des Kyffhäuserkreises eine Jagdpacht erworben. Doch den zahlreichen Aufforderungen des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises auf Vorlage diverser Unterlagen kam er nicht nach. So fehlte 2007/2008 die Streckenliste für sein Revier und im Verlauf des letzten Jahres die Wildursprungsscheine. Solche Listen wurden in der Folgezeit nicht oder nur unvollständig vorgelegt. Das Amt erließ daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 85 Euro, gegen den der alte Herr „mit Abscheu“ Einspruch eingelegt hatte.

So kam es zur Hauptverhandlung vor der Bußgeldrichterin des Amtsgerichts Sondershausen oder auch nicht. Denn Gerhard A. erschien zum Termin nicht, so dass sein Einspruch verworfen wurde. Hiergegen hatte er auch kein Rechtsmittel eingelegt, so dass das Verfahren damit rechtskräftig abgeschlossen ist.

Bereits 2005 war der streitbare Jäger aufgefallen, als er in seinem Revier dem Abschussplan nicht hinterherkam. Damals war der Betroffene in passender grüner Waidmannstracht erschienen, hatte aber auch dieses Verfahren verloren.

Solche Listen und Pläne sind keine juristische Spielerei, dienen sie doch der Sicherstellung der Durchführung einer ordnungsgemäßen Jagd. Nur so können die Jagdbehörden des Freistaates kontrollieren, dass nicht zu viele oder einseitig nur eine Tiergattung geschossen werden. Zudem ist es dem Jäger eine Kleinigkeit, solchen Vorgaben nachzukommen, zumal die Behörden im Freistaat hier hilfsbereit sind.

Bereits 2005 war es in der damaligen Hauptverhandlung aufgefallen, dass der Betroffene grottenschwerhörig war – bislang offensichtlich kein Grund, die Zuverlässigkeit des Jägers auf diesen Gebieten zu überprüfen.
Autor: nnz/kn

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