Nicht für öffentlichen Straßenverkehr
Mittwoch, 08. September 2010, 14:58 Uhr
Sogenannte Pocketbikes (kleine Motorräder) sind nicht für den öffentlichen Verkehrsraum zugelassen, darauf weist die Polizeiinspektion Kyffhäuser hin. Anlass ist diese Polizeimeldung aus Bad Frankenhausen...
Am 07.09.2010 wurde ein 12-jähriger Junge beobachtet, wie er im Zeitraum zwischen 16:45 Uhr und 17:45 Uhr auf einem Spielplatz im Stadtgebiet Bad Frankenhausen mit einem schwarzen Pocketbike herumfuhr. Da der Junge keine gültige Fahrerlaubnis für das Fahrzeug besaß bzw. das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, durfte er dieses nicht im öffentlichen Verkehrsraum führen.
Es wurden hier Anzeige gegen die Mutter des Jungen erstattet zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie zum Verstoß Pflichtversicherung. Generell ist das Führen derartiger Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum durch den Gesetzgeber untersagt.
Autor: khhAm 07.09.2010 wurde ein 12-jähriger Junge beobachtet, wie er im Zeitraum zwischen 16:45 Uhr und 17:45 Uhr auf einem Spielplatz im Stadtgebiet Bad Frankenhausen mit einem schwarzen Pocketbike herumfuhr. Da der Junge keine gültige Fahrerlaubnis für das Fahrzeug besaß bzw. das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, durfte er dieses nicht im öffentlichen Verkehrsraum führen.
Es wurden hier Anzeige gegen die Mutter des Jungen erstattet zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie zum Verstoß Pflichtversicherung. Generell ist das Führen derartiger Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum durch den Gesetzgeber untersagt.
