Richter Kropp: Vorsicht Falle
Montag, 13. September 2010, 10:28 Uhr
Wer durch die lieblichen Weiten des Kyffhäuserkreises mit seinem PKW unterwegs ist, der sollte ein wenig aufpassen. Nicht nur auf die schöne Landschaft, sondern auch auf seine Geschwindigkeit. Wer noch genauer aufpassen möchte, sollte sich auch vergewissern, ob er nicht gerade verfolgt wird.
Denn im Kyffhäuserkreis ist seit neuestem ein sogenanntes Videofahrzeug der Polizei unterwegs. Mit einem Videodistanzauswertungsgerät werden dabei Verkehrsünder gefilmt, den Tätern werden ihrer Missetaten dann zu ihrer Überraschung noch vor Ort präsentiert. Mit Eröffnung der Umgehungsstraße bei Sondershausen haben nämlich die Verkehrsverstöße zugenommen, besonders im Rahmen des § 3 StVO, der Geschwindigkeitsüberschreitung.
Aktuell hat es jetzt einem PKW-Fahrer an anderer Stelle erwischt. Zwischen Greußen und Westerengel war der 33jährige aus Sondershausen mit seinem PKW unterwegs. Am 17.04.2009 fuhr er 163 km/h, vorgeschrieben sind 100 km/h. Vor Ort war der Mann angesichts der Ausrüstung der Polizei so überrascht, dass er den Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung sogleich zugab. Dies bestätigte er dann auch noch vor Gericht.
Bußgeldrichter Gerald Fierenz verhängte gegen den vorbelasteten Mann eine Geldbuße in Höhe von 880 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Seine Geständigkeit hatte dem Täter immerhin hierbei einen Abschlag von einem Monat gebracht, denn ursprünglich waren zwei Monate Fahrverbot nach Bußgeldkatalog vorgesehen. Dafür wurde das ursprüngliche Bußgeld auf 880 Euro verdoppelt.
Inzwischen ist das spezielle Einsatzfahrzeug der Polizei, dessen Farbe und PKW-Typ hier nicht verraten werden soll, wieder unterwegs und sorgt für neue Verfahren – nicht zu letzt zu unser aller Sicherheit! Denn auf einer Landstraße bei Greußen muss man nicht mit 163 km/h unterwegs sein.
Der Einsatz eines Videofahrzeugs und der weitere Bau der Bundesautobahn zwischen Sömmerda und Artern, die durch das Kreisgebiet führt, haben zu einem nicht unerheblichen Anstieg von Bußgeldverfahren beim Amtsgericht Sondershausen geführt. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Autor: nnz/knDenn im Kyffhäuserkreis ist seit neuestem ein sogenanntes Videofahrzeug der Polizei unterwegs. Mit einem Videodistanzauswertungsgerät werden dabei Verkehrsünder gefilmt, den Tätern werden ihrer Missetaten dann zu ihrer Überraschung noch vor Ort präsentiert. Mit Eröffnung der Umgehungsstraße bei Sondershausen haben nämlich die Verkehrsverstöße zugenommen, besonders im Rahmen des § 3 StVO, der Geschwindigkeitsüberschreitung.
Aktuell hat es jetzt einem PKW-Fahrer an anderer Stelle erwischt. Zwischen Greußen und Westerengel war der 33jährige aus Sondershausen mit seinem PKW unterwegs. Am 17.04.2009 fuhr er 163 km/h, vorgeschrieben sind 100 km/h. Vor Ort war der Mann angesichts der Ausrüstung der Polizei so überrascht, dass er den Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung sogleich zugab. Dies bestätigte er dann auch noch vor Gericht.
Bußgeldrichter Gerald Fierenz verhängte gegen den vorbelasteten Mann eine Geldbuße in Höhe von 880 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Seine Geständigkeit hatte dem Täter immerhin hierbei einen Abschlag von einem Monat gebracht, denn ursprünglich waren zwei Monate Fahrverbot nach Bußgeldkatalog vorgesehen. Dafür wurde das ursprüngliche Bußgeld auf 880 Euro verdoppelt.
Inzwischen ist das spezielle Einsatzfahrzeug der Polizei, dessen Farbe und PKW-Typ hier nicht verraten werden soll, wieder unterwegs und sorgt für neue Verfahren – nicht zu letzt zu unser aller Sicherheit! Denn auf einer Landstraße bei Greußen muss man nicht mit 163 km/h unterwegs sein.
Der Einsatz eines Videofahrzeugs und der weitere Bau der Bundesautobahn zwischen Sömmerda und Artern, die durch das Kreisgebiet führt, haben zu einem nicht unerheblichen Anstieg von Bußgeldverfahren beim Amtsgericht Sondershausen geführt. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
