Hundesteuer hoch
Sonntag, 26. September 2010, 09:25 Uhr
Auch wenn zahlreiche Kommunen in Thüringen die Hundesteuer erhöhten und erhöhen wollen, zur Sanierung der Haushalte wird es nicht langen. Wenn Sondershausen an der Neufassung der Hundesteuersatzung arbeitet, dann auch aus anderem Grund...
Die Eingemeindung von Schernberg liegt zwar schon Jahre zurück, beschäftigt aber immer noch den Stadtrat, da einige noch vor der Eingemeindung gültige Verordnungen auslaufen. So muss gesichert werden, dass bis 1. Januar 2011 die Stadt Sondershausen die Neufassung der Hundesteuersatzung über die Bühne gebracht hat, einschließlich der Veröffentlichung der genehmigten Satzung.
Aber auch einige inhaltliche Veränderungen soll es mit der neuen Satzung geben. Eine Teilbefreiung von der Hundesteuer soll bald in einem speziellen Fall geben. Hunde, die aus dem Tierheim oder aus dem Gnadenhof der Stadt Sondershausen aufgenommen werden, sind ein Jahr von der Hundesteuer befreit.
Stadtrat Hartmut Thiele (CDU) begrüßte in der Hauptausschuss Sitzung der Stadt, dass es viele Befreiungen von der Hundesteuer geben soll. Steuerfrei ist das Halten von:
Das mit der neuen Satzung auch an der Höhe der Hundesteuer gedreht werden soll, hatte Kreyer schon vor einiger zeit hingewiesen. Die Hundesteuer wird von 40 auf 50 Euro (1. Hund), von 70 auf 80 Euro (2. Hund) und von 100 auf 110 Euro (3. Hund) steigen. Noch keine spezielle Steuer ist für gefährliche Hunde vorgesehen.
So lange nicht die Gefahrenhundeverordnung des Landes Thüringen verabschiedet ist, wird es hier in Sondershausen keine speziellen Festlegungen geben. Kreyer sagte aber auch, sobald diese Verordnung vorliege, werde man die Satzung wieder überarbeiten. Über die Steuer wolle man erreichen, dass die Zahl der gefährlichen Hunde klein gehalten werden soll.
In der Diskussion hatten sowohl Thiele als auch Rössner gefordert, dass besser ermittelt wird, ob jemand Hundesteuer bezahle, oder nicht. Bei einer Stimmenthaltung empfahl der Hauptausschuss die Satzung so in die nächste Stadtratssitzung einzubringen.
Autor: khhDie Eingemeindung von Schernberg liegt zwar schon Jahre zurück, beschäftigt aber immer noch den Stadtrat, da einige noch vor der Eingemeindung gültige Verordnungen auslaufen. So muss gesichert werden, dass bis 1. Januar 2011 die Stadt Sondershausen die Neufassung der Hundesteuersatzung über die Bühne gebracht hat, einschließlich der Veröffentlichung der genehmigten Satzung.
Aber auch einige inhaltliche Veränderungen soll es mit der neuen Satzung geben. Eine Teilbefreiung von der Hundesteuer soll bald in einem speziellen Fall geben. Hunde, die aus dem Tierheim oder aus dem Gnadenhof der Stadt Sondershausen aufgenommen werden, sind ein Jahr von der Hundesteuer befreit.
Stadtrat Hartmut Thiele (CDU) begrüßte in der Hauptausschuss Sitzung der Stadt, dass es viele Befreiungen von der Hundesteuer geben soll. Steuerfrei ist das Halten von:
- 1. Hunden, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen,
- 2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerkes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,
- 3. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind,
- 4. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind,
- 5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
- 6. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
- 7. Hunden in Tierhandlungen.
Das mit der neuen Satzung auch an der Höhe der Hundesteuer gedreht werden soll, hatte Kreyer schon vor einiger zeit hingewiesen. Die Hundesteuer wird von 40 auf 50 Euro (1. Hund), von 70 auf 80 Euro (2. Hund) und von 100 auf 110 Euro (3. Hund) steigen. Noch keine spezielle Steuer ist für gefährliche Hunde vorgesehen.
So lange nicht die Gefahrenhundeverordnung des Landes Thüringen verabschiedet ist, wird es hier in Sondershausen keine speziellen Festlegungen geben. Kreyer sagte aber auch, sobald diese Verordnung vorliege, werde man die Satzung wieder überarbeiten. Über die Steuer wolle man erreichen, dass die Zahl der gefährlichen Hunde klein gehalten werden soll.
In der Diskussion hatten sowohl Thiele als auch Rössner gefordert, dass besser ermittelt wird, ob jemand Hundesteuer bezahle, oder nicht. Bei einer Stimmenthaltung empfahl der Hauptausschuss die Satzung so in die nächste Stadtratssitzung einzubringen.
