Änderungen bei Satzungen
Sonntag, 26. September 2010, 11:40 Uhr
Jüngst hatte sich der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Sondershausen auch mit der Gebührenliste der Freiwilligen Feuerwehr Sondershausen und der Stellplatzablösesatzung zu befassen...
Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Hilfe- und Dienstleistungen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sondershausen (Feuerwehr- Kostenersatz- und Gebührensatzung)
Der Hauptsausschuss empfahl einstimmig, dass die oben genannte Satzung dem Stadtrat als Beschluss vorgelegt werden soll. Die Satzung enthält einige recht heftige Erhöhungen. So wird der Stundensatz für Inanspruchnahme von Einsatzkräften von 15 Euro / Stunde auf 28 Euro / Stunde erhöht. Mit dieser Erhöhung, so die Begründung der Stadtverwaltung gleiche man den Stundensatz an die allgemeinen Handwerkerleistungen an. In ähnlicher Höhe lägen auch die Leistungen des Bauhofes, hatte Bauamtsleiter Manfred Kucksch vor dem Hauptausschuss.
Zwar wird sich diese Erhöhung nicht unbedingt direkt auf die Bevölkerung auswirken, aber Versicherungen werden es sicher bei Unfällen merken, wenn die Feuerwehr zur Beseitigung von Unfallschäden herangezogen werden muss. Aber auch der Missbrauch des Einsatzes der Feuerwehr wird dann deutlich teurer.
Aber auch die Nutzung verschiedener Ausrüstungen der Feuerwehr wird künftig stärker zu Buche schlagen. Stadtbrandmeister Frank Meißner begründete das mit erheblich gestiegenen Kosten für Wartung und Instandsetzung, sowie bei den einzelnen Betriebsstoffen, wie Öl, Diesel usw..
Ob die Erhöhung des Tarifs für die Sicherheitswachen von 7 Euro / Stunde auf 11 Euro / Stunde Auswirkungen haben wird, ist noch unklar. Bei Veranstaltungen der verschiedensten Arten müssen oft, je nach Örtlichkeit und Anzahl der erwarteten Besucher Brandwachen gestellt werden. Diese Gebühren müssen ja dann auch die Veranstalter bezahlen. Es könnte also durchaus passieren, dass diese höheren Gebühren auf Eintrittspreis bei Veranstaltungen um gelegt werden.
Den Stadtratsmitglieder wurde eine Vergleichsliste vorgelegt, welche eine Auswahl von Leistungen im Vergleich mit anderen Städten wie Artern, bad Frankenhausen und Nordhausen zeigt..
Neufassung der Satzung über die Ablösung der Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen und Garagen (Stellplatzablösesatzung)
Da sich der Parkplatzdruck in der Stadt Sondershausen deutlich verringert hat, sollen die Ablösesummen doch recht deutlich gesenkt werden. Ablösesummen werden fällig, wenn bei Baumaßnahmen nicht die erforderliche Anzahl von Stellflächen geschaffen wird. Hier die vorgesehenen neuen Tarife:
(1) Der Geldbetrag pro Stellplatz und Bauvorhaben wird für das Gebiet der Stadt Sondershausen einschließlich der Ortsteile entsprechend der räumlichen Zuordnung der Baugrundstücke in Gebietszonen wie folgt festgesetzt:
a)Zone I: 2.500 Euro (alt 3.307 bis 5.511)
(Innenstadtgebiet; umgrenzt von: Ulrich-von-Hutten-Straße, Lohberg, Schlosskomplex, Am Schlosspark, J.-K.-Wezel-Straße, Schösserstraße, Stiftstraße, Karnstraße, Gartenstraße, Güntherstraße)
b) Zone II: 2.000 Euro (alt 3.773 Euro)
(das übrige Stadtgebiet der Stadt Sondershausen)
c) Zone III: 1.000 Euro
(Ortsteile Großfurra, Berka, Oberspier, Schernberg; Immenrode, Straußberg, Himmelsberg, Hohenebra, Thalebra, Kleinberndten, Großberndten)
(3) Im Falle einer Freiflächenbewirtschaftung sind die gemäß Abs. 1 ermittelten Beträge um 2/3 zu kürzen.
(4) Die vorstehend genannten Beträge gelten für einen PKW- Stellplatz. Werden größere Stellplätze, z.B. für LKW oder Busse, gefordert, so wird das Doppelte des nach Absatz 1 zu ermittelnden Betrages festgesetzt.
Auch hier hatte der Hauptausschuss diesen Plänen einstimmig zugestimmt. Ein Grund sicher auch, weil in den letzten Jahren diese Satzung wegen des fehlenden Parkraumdrucks kaum noch angewendet wurden.
Jetzt müssen die oben genannten zwei Satzungen allerdings noch durch den Stadtrat abgesegnet werden.
Autor: khhNeufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Hilfe- und Dienstleistungen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sondershausen (Feuerwehr- Kostenersatz- und Gebührensatzung)
Der Hauptsausschuss empfahl einstimmig, dass die oben genannte Satzung dem Stadtrat als Beschluss vorgelegt werden soll. Die Satzung enthält einige recht heftige Erhöhungen. So wird der Stundensatz für Inanspruchnahme von Einsatzkräften von 15 Euro / Stunde auf 28 Euro / Stunde erhöht. Mit dieser Erhöhung, so die Begründung der Stadtverwaltung gleiche man den Stundensatz an die allgemeinen Handwerkerleistungen an. In ähnlicher Höhe lägen auch die Leistungen des Bauhofes, hatte Bauamtsleiter Manfred Kucksch vor dem Hauptausschuss.
Zwar wird sich diese Erhöhung nicht unbedingt direkt auf die Bevölkerung auswirken, aber Versicherungen werden es sicher bei Unfällen merken, wenn die Feuerwehr zur Beseitigung von Unfallschäden herangezogen werden muss. Aber auch der Missbrauch des Einsatzes der Feuerwehr wird dann deutlich teurer.
Aber auch die Nutzung verschiedener Ausrüstungen der Feuerwehr wird künftig stärker zu Buche schlagen. Stadtbrandmeister Frank Meißner begründete das mit erheblich gestiegenen Kosten für Wartung und Instandsetzung, sowie bei den einzelnen Betriebsstoffen, wie Öl, Diesel usw..
Ob die Erhöhung des Tarifs für die Sicherheitswachen von 7 Euro / Stunde auf 11 Euro / Stunde Auswirkungen haben wird, ist noch unklar. Bei Veranstaltungen der verschiedensten Arten müssen oft, je nach Örtlichkeit und Anzahl der erwarteten Besucher Brandwachen gestellt werden. Diese Gebühren müssen ja dann auch die Veranstalter bezahlen. Es könnte also durchaus passieren, dass diese höheren Gebühren auf Eintrittspreis bei Veranstaltungen um gelegt werden.
Den Stadtratsmitglieder wurde eine Vergleichsliste vorgelegt, welche eine Auswahl von Leistungen im Vergleich mit anderen Städten wie Artern, bad Frankenhausen und Nordhausen zeigt..
Neufassung der Satzung über die Ablösung der Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen und Garagen (Stellplatzablösesatzung)
Da sich der Parkplatzdruck in der Stadt Sondershausen deutlich verringert hat, sollen die Ablösesummen doch recht deutlich gesenkt werden. Ablösesummen werden fällig, wenn bei Baumaßnahmen nicht die erforderliche Anzahl von Stellflächen geschaffen wird. Hier die vorgesehenen neuen Tarife:
(1) Der Geldbetrag pro Stellplatz und Bauvorhaben wird für das Gebiet der Stadt Sondershausen einschließlich der Ortsteile entsprechend der räumlichen Zuordnung der Baugrundstücke in Gebietszonen wie folgt festgesetzt:
a)Zone I: 2.500 Euro (alt 3.307 bis 5.511)
(Innenstadtgebiet; umgrenzt von: Ulrich-von-Hutten-Straße, Lohberg, Schlosskomplex, Am Schlosspark, J.-K.-Wezel-Straße, Schösserstraße, Stiftstraße, Karnstraße, Gartenstraße, Güntherstraße)
b) Zone II: 2.000 Euro (alt 3.773 Euro)
(das übrige Stadtgebiet der Stadt Sondershausen)
c) Zone III: 1.000 Euro
(Ortsteile Großfurra, Berka, Oberspier, Schernberg; Immenrode, Straußberg, Himmelsberg, Hohenebra, Thalebra, Kleinberndten, Großberndten)
(3) Im Falle einer Freiflächenbewirtschaftung sind die gemäß Abs. 1 ermittelten Beträge um 2/3 zu kürzen.
(4) Die vorstehend genannten Beträge gelten für einen PKW- Stellplatz. Werden größere Stellplätze, z.B. für LKW oder Busse, gefordert, so wird das Doppelte des nach Absatz 1 zu ermittelnden Betrages festgesetzt.
Auch hier hatte der Hauptausschuss diesen Plänen einstimmig zugestimmt. Ein Grund sicher auch, weil in den letzten Jahren diese Satzung wegen des fehlenden Parkraumdrucks kaum noch angewendet wurden.
Jetzt müssen die oben genannten zwei Satzungen allerdings noch durch den Stadtrat abgesegnet werden.
Downloads:
- Vergleichsliste der Feuerwehren (270 kByte)
