LINKE fordert Landrat zum Rückzug auf
Montag, 27. September 2010, 07:04 Uhr
Nach dem sich die Kollwitzschule auf Grund eines Beschlusses des Kreistages, 2010 die Zweizügigkeit der Schule zu überprüfen, zum Dauerthema entwickelte, nahm der Fortgang groteske Züge an. Lesen Sie dazu eine Stellungnahme von Torsten Blümel, Fraktionsvorsitzender Kreistagsfraktion DIE LINKE...
Die LINKE fordert nun aus grundsätzlichen Aspekten den Landrat auf, die verwaltungsseitige Festsetzung der Einzugsbereiche zurück zunehmen. Sie beruft sich dabei auf die Thüringer Kommunalordnung und die Hauptsatzung des Kreistages des Kyffhäuserkreises. Dort heißt es: "Der Landrat erledigt in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, die für den Landkreis keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen...".
Die Festlegung der Einzugsbereiche der Schulen fällt nicht darunter, diese Entscheidung hat der Kreistag zu fällen.
Insofern ist es schon verwunderlich, dass der Bildungsausschussvorsitzende Uwe Vogt in seinem Beitrag das Agieren der Verwaltung versteht (Dauerthema Kollwitzschule
).
Ungeachtet dessen wäre es sicherlich sinnvoll, den Kreistag zu unterrichten, wenn es denn Platzprobleme für das Gymnasium gibt und deshalb eine Lösung gefunden werden muss, statt mit Aktionismus den Kreistag heraus zu fordern. Da die Sitzung des Bildungsausschusses bereits im April stattfand, hätte man das zur Beschlussfassung über die Zweizügigkeit für 2010 gleich tun können.
Um sich dem Problem jetzt informativ zu nähern, hat die LINKE dem Landrat vor einer Woche einen Fragenkatalog zur Beantwortung geschickt. Die Festsetzung der Einzugsbereiche kann dann nach Klärung aller Fragen in Zusammenhang mit der angelaufenen Schulnetzplanung durch den Kreistag erfolgen. Somit könnte man im Zusammenhang mit den Schülerzahlen im Gymnasium und den anderen beiden Grundschulen in Sondershausen eine grundlegende Klärung der Problematik Kollwitz-Schule herbeiführen.
Abschließend bleibt natürlich noch die Frage, was Herrn Vogt dazu treibt, solch irrwitzige Dinge zu betrachten, wie die Verlagerung von Grundschulklassen der Kollwitzschule in die Berufsschule, da Klassen vom Gymnasium Räume der Kollwitzschule belegen. Das ist doch rational nicht erklärbar, dass Schüler der Kollwitz-Schule in eine andere Schule sollen, weil ihre Schule teilweise durch das Gymnasium belegt ist. Wohlüberlegt war dies nicht und weist eher darauf hin, dass man, wie es auch das Beispiel Regelschule Oldisleben zeigt, endlich den Aktionismus und das Chaos unüberlegter Einzelentscheidungen abtun und eine wohlüberlegte Schulnetzplanung aufstellen sollte.
Torsten Blümel
Autor: khhDie LINKE fordert nun aus grundsätzlichen Aspekten den Landrat auf, die verwaltungsseitige Festsetzung der Einzugsbereiche zurück zunehmen. Sie beruft sich dabei auf die Thüringer Kommunalordnung und die Hauptsatzung des Kreistages des Kyffhäuserkreises. Dort heißt es: "Der Landrat erledigt in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, die für den Landkreis keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen...".
Die Festlegung der Einzugsbereiche der Schulen fällt nicht darunter, diese Entscheidung hat der Kreistag zu fällen.
Insofern ist es schon verwunderlich, dass der Bildungsausschussvorsitzende Uwe Vogt in seinem Beitrag das Agieren der Verwaltung versteht (Dauerthema Kollwitzschule
).
Ungeachtet dessen wäre es sicherlich sinnvoll, den Kreistag zu unterrichten, wenn es denn Platzprobleme für das Gymnasium gibt und deshalb eine Lösung gefunden werden muss, statt mit Aktionismus den Kreistag heraus zu fordern. Da die Sitzung des Bildungsausschusses bereits im April stattfand, hätte man das zur Beschlussfassung über die Zweizügigkeit für 2010 gleich tun können.
Um sich dem Problem jetzt informativ zu nähern, hat die LINKE dem Landrat vor einer Woche einen Fragenkatalog zur Beantwortung geschickt. Die Festsetzung der Einzugsbereiche kann dann nach Klärung aller Fragen in Zusammenhang mit der angelaufenen Schulnetzplanung durch den Kreistag erfolgen. Somit könnte man im Zusammenhang mit den Schülerzahlen im Gymnasium und den anderen beiden Grundschulen in Sondershausen eine grundlegende Klärung der Problematik Kollwitz-Schule herbeiführen.
Abschließend bleibt natürlich noch die Frage, was Herrn Vogt dazu treibt, solch irrwitzige Dinge zu betrachten, wie die Verlagerung von Grundschulklassen der Kollwitzschule in die Berufsschule, da Klassen vom Gymnasium Räume der Kollwitzschule belegen. Das ist doch rational nicht erklärbar, dass Schüler der Kollwitz-Schule in eine andere Schule sollen, weil ihre Schule teilweise durch das Gymnasium belegt ist. Wohlüberlegt war dies nicht und weist eher darauf hin, dass man, wie es auch das Beispiel Regelschule Oldisleben zeigt, endlich den Aktionismus und das Chaos unüberlegter Einzelentscheidungen abtun und eine wohlüberlegte Schulnetzplanung aufstellen sollte.
Torsten Blümel
