Richter Kropp: Glückliche Rentner?
Montag, 04. Oktober 2010, 10:19 Uhr
Seit dem September vergangenen Jahres gilt am Amtsgericht Sondershausen wie an allen Thüringer Amtsgerichten ein neues Familienrecht. Mit dem sogenannten FamFG hat der Bundesgesetzgeber alte Regelungen neugefasst und diese vereinheitlicht. Eine wesentliche Erleichterung ist hier mit dem Versorgungsausgleichsgesetz hinzugekommen...
Mit dem Versorgungsausgleich werden mit der Scheidung der Ehe die Anrechte der Parteien auf eine Rente oder Pension mitgeregelt. Das Prinzip ist einfach: Wer höhere Anrechte hat, hat von dem Überschuss die hälftigen Entgeltpunkte an die andere Seite zu übertragen. Auch Rentenversicherungen und Betriebsrenten sowie berufsständische Versorgungen sind auf ähnliche Weise auszugleichen.
In Verfahren vor dem 1. September 2009 gab es hingegen mit der Verrechnung von Anrechten Probleme. Viele Scheidungsparteien vor dem Amtsgericht Sondershausen hatten sowohl Ost- als auch Westanrechte, da sie in beiden Versorgungssystemen gearbeitet hatten. Bekanntlich sind die Rentensysteme wie auch die tariflichen Lohneingruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht angeglichen.
Dies führte in der Praxis dazu, dass eine abschließende Entscheidung über den Versorgungsausgleich früher teilweise nicht möglich war, er musste einfach ausgesetzt werden. Mit dem neuen Recht werden ab dem 01.09.2009 solche ausgesetzten Verfahren wieder aufgenommen und entschieden. Dies soll in diesen Altfällen bis 2014 geschehen.
Bislang hat der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp etwa 300 solcher alten Verfahren entschieden, etwa 500 sollen in den nächsten Monaten folgen.
Dies geschieht ausschließlich am Schreibtisch des Familienrichters, der hierzu die Auskünfte der Rententräger einholt. Die 300 glücklichen Rentner, die in den letzten Monaten Post von ihrem Familienrichter erhalten haben, werden aber nur begrenzt zufrieden sein. So sehr versucht wurde, das Ganze in einem verständlichen Beschluss zu fassen, so schwierig ist die Materie weiterhin. Jetzt werden nach neuem Recht Entgelt- und Versorgungspunkte in einem internen und externen Ausgleichsverfahren zwischen den ehemaligen Ehegatten hin- und herübertragen, so dass vielfach Unsicherheit herrscht, was denn effektiv als Mehr an Rente herausspringt.
Diese Auskünfte können dann nur die Rententräger geben, welche die Beschlüsse des Familienrichters umzusetzen haben. Also hat ein gut gemeintes neues Gesetz für den Bürger wieder einmal überwiegend nur Missverständliches gebracht.
Autor: nnzMit dem Versorgungsausgleich werden mit der Scheidung der Ehe die Anrechte der Parteien auf eine Rente oder Pension mitgeregelt. Das Prinzip ist einfach: Wer höhere Anrechte hat, hat von dem Überschuss die hälftigen Entgeltpunkte an die andere Seite zu übertragen. Auch Rentenversicherungen und Betriebsrenten sowie berufsständische Versorgungen sind auf ähnliche Weise auszugleichen.
In Verfahren vor dem 1. September 2009 gab es hingegen mit der Verrechnung von Anrechten Probleme. Viele Scheidungsparteien vor dem Amtsgericht Sondershausen hatten sowohl Ost- als auch Westanrechte, da sie in beiden Versorgungssystemen gearbeitet hatten. Bekanntlich sind die Rentensysteme wie auch die tariflichen Lohneingruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht angeglichen.
Dies führte in der Praxis dazu, dass eine abschließende Entscheidung über den Versorgungsausgleich früher teilweise nicht möglich war, er musste einfach ausgesetzt werden. Mit dem neuen Recht werden ab dem 01.09.2009 solche ausgesetzten Verfahren wieder aufgenommen und entschieden. Dies soll in diesen Altfällen bis 2014 geschehen.
Bislang hat der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp etwa 300 solcher alten Verfahren entschieden, etwa 500 sollen in den nächsten Monaten folgen.
Dies geschieht ausschließlich am Schreibtisch des Familienrichters, der hierzu die Auskünfte der Rententräger einholt. Die 300 glücklichen Rentner, die in den letzten Monaten Post von ihrem Familienrichter erhalten haben, werden aber nur begrenzt zufrieden sein. So sehr versucht wurde, das Ganze in einem verständlichen Beschluss zu fassen, so schwierig ist die Materie weiterhin. Jetzt werden nach neuem Recht Entgelt- und Versorgungspunkte in einem internen und externen Ausgleichsverfahren zwischen den ehemaligen Ehegatten hin- und herübertragen, so dass vielfach Unsicherheit herrscht, was denn effektiv als Mehr an Rente herausspringt.
Diese Auskünfte können dann nur die Rententräger geben, welche die Beschlüsse des Familienrichters umzusetzen haben. Also hat ein gut gemeintes neues Gesetz für den Bürger wieder einmal überwiegend nur Missverständliches gebracht.
