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Nur neun Anträge

Dienstag, 19. Oktober 2010, 11:08 Uhr
Die Wirtschaft sucht händeringend Fachkräfte. Da wird der Ruf nach qualifizierten Zuwanderern aus dem Ausland schnell lauter. Problematisch ist dabei jedoch, dass die im Ausland erworbenen Abschlüsse in Deutschland oftmals nicht anerkannt werden. Das will die Bundesregierung nun ändern und was sagt die Thüringer Wirtschaft dazu?


Ein neues Gesetz soll ausländische Berufsabschlüsse von Migranten besser anerkennen – und ein Willkommenssignal für qualifizierte Einwanderer setzen. „Im Bereich der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt ist die Gleichstellung von Abschlüssen kein Problem und funktioniert eher unbürokratisch“, teilt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser mit. Dazu müssten lediglich beglaubigte Kopien der ausländischen Abschlusszeugnisse, Arbeitsbücher und Übersichten über die Ausbildungsinhalte vorgelegt werden.

„Die Antragsteller können ihre Unterlagen formlos bei der Kammer einreichen. Geprüft wird dann, ob der im Ausland erworbene Abschluss zeitlich und inhaltlich einem deutschen entspricht“, so der IHK-Chef. Ist das der Fall, erhalte der Bewerber eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit des ausländischen mit dem deutschen Abschluss.

Und auch die Kommunikation mit anderen zuständigen Stellen könne effektiv gelöst werden. „Kommen wir zu dem Schluss, dass es sich bei dem Beruf um keinen IHK-Abschluss handelt, leiten wir die Unterlagen schnell und unbürokratisch an die entsprechende Institution weiter“, erklärt Grusser.

Die Anzahl der Gleichstellungsverfahren hielte sich jedoch bisher in Grenzen. „In diesem Jahr wurden bei der IHK Erfurt gerade mal neun Anträge zur Anerkennung eines ausländischen Berufsbildungsabschlusses gestellt“, berichtet der IHK-Hauptgeschäftsführer. Viermal sei eine Gleichstellung möglich gewesen, darunter in den Berufen Koch und Bürokaufmann. Drei Anträge mussten abgelehnt werden, da die Ausbildung im Ausland jeweils nur sechs bis zwölf Monate betrug, was eher in den Rahmen einer Qualifizierung falle. Die übrigen zwei Anträge wären zur weiteren Bearbeitung an andere Stellen übergeben worden.
Autor: nnz

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