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Richter Kropp: Auf dem Basar?

Montag, 01. November 2010, 10:53 Uhr
Für den unvoreingenommenen Beobachter von Gerichtsverhandlungen ergibt sich manchmal der Eindruck, man befinde sich auf einem Türkischen Basar. Da wird oftmals gar nicht richtig entschieden, so der oberflächliche Eindruck, sondern das Verfahren verglichen oder Strafverfahren gar eingestellt, ohne dass es zu einem Schuldspruch oder Urteil gekommen ist. Ein aktuelles Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen zeigt, was hinter solchen Verhandlungen eigentlich steht...


Am 18. Dezember 2008 war der spätere Angeklagte gegen 11.20 Uhr auf der Klosterstraße in Bad Frankenhausen unterwegs gewesen. Dabei stieß er gegen den linken Außenspiegel eines geparkten PKW, Schaden: 199,46 Euro. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat der Angeklagte diesen Unfall wahrgenommen, war aber trotzdem weitergefahren. Also wurde gegen ihn Anklage erhoben.

Das Besondere an diesem Fall war, dass der Mann 88 Jahre bei Tatbegehung war. Die aufnehmenden Polizeibeamten hatten von ihm schon den Eindruck, dass er das Tatgeschehen aufgrund seines Alters nicht richtig realisiert habe, obwohl Zeugen den lauten Knall bei der Kollision mit dem Spiegel deutlich wahrgenommen hatten. Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Richter kamen dann schnell zu einer anderen, praktikableren Lösung: Das Verfahren wurde ohne eine Auflage am Schreibtisch eingestellt, zu einer richtigen Hauptverhandlung ist es dann gar nicht mehr gekommen.

Voraussetzung für dieses Vorgehen war zum einen, dass der Rentner nicht vorbestraft war, zum anderen hat er endgültig auf seinen Führerschein verzichtet und diesen vielmehr bei der Verwaltungsbehörde abgegeben.

An diesem Fall kann man beobachten, dass Gerichte wie schon in der Vergangenheit bei älteren Angeklagten zu eher pragmatischen Lösungen neigen – so der vorliegende Fall. Auf der anderen Seite besteht die Arbeit eines Staatsanwaltes oder Richters zu großen Teilen in Schreibtischtätigkeit, bei der es oftmals zu pragmatischen Lösungen kommt.

Die vorliegende Einstellung führt auch dazu, dass der Angeklagte keine Gefahr mehr für andere Autofahrer ist. Dies hat zumindest angesichts seines Alters und der Tatreaktionen nahe gelegen.
Autor: nnz

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