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Klarere Preise gefordert

Freitag, 05. November 2010, 11:07 Uhr
Der aktuelle Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, dass im Lebensmitteleinzelhandel die Pflicht zur Grundpreiskennzeichnung nur unzureichend umgesetzt wird. Grundpreisangaben fehlen, werden falsch berechnet oder eine falsche Bezugsgröße wird zugrunde gelegt...


Seit der Freigabe der Verpackungsgrößen für Lebensmittel im April 2009 ist der Grundpreis die Schlüsselinformation für den Preisvergleich gleichartiger Produkte. Die Verbraucherzentralen haben daher bundesweit diese Kennzeichnung bei 3.225 Lebensmitteln (Milcherzeugnisse, Kondensmilch, Puddingpulver, Konserven und Tütensuppen) in 93 Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels überprüft.

Das ernüchternde Ergebnis: Mehr als die Hälfte der erfassten Preisschilder war fehlerhaft. So wurde bei jeder 3. Verpackung (1.091 Produkten) eine falsche Bezugsgröße verwendet. Bei 288 Produkten war der Grundpreis falsch berechnet. Darüber hinaus drucken die Lebensmitteleinzelhändler den Grundpreis bei vergleichbaren Produkten mal rechts, mal links und dabei in unterschiedlichen Schriftgrößen auf ihre Etiketten.

Auf Grundlage dieser Ergebnisse fordern die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband klare gesetzliche Vorgaben für die Schriftgröße sowie die Anordnung der Bezugsgrößen und Maßeinheiten der Grundpreisangabe.

Fehlende oder falsch berechnete Grundpreise zeigen aber auch einen eklatanten Mangel an Marktüberwachung. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb von den Ländern eine konsequente Kontrolle der Preisangaben im Lebensmitteleinzelhandel.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) hat auf ihrer 16. Sitzung am 8. und 9. November die Möglichkeit, die erforderlichen Verbesserungen einzuleiten.
Autor: nnz

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