Beschwerde bei Kommunalaufsicht
Montag, 15. November 2010, 13:05 Uhr
Zu der am 04.11. in Sondershausen stattgefundenen Sitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen liegt eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht des Kyffhäuserkreises vor...
Hier der Wortlaut des Schreibens, dass an die Kommunalaufsicht ging und den kn vom VIBT übermittelt bekam:
Am 04.11.2010 fand eine Sondersitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen statt. Auf der Tagesordnung stand die Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2010 und zum Finanzplan.
Bei der Abstimmung zum Haushaltsplan und zum Finanzplan wurden durch die Vorsitzende des Stadtrates aber nur die Nein- Stimmen und die Stimmenthaltungen gezählt. Eine Auszählung der Ja- Stimmen erfolgte nicht, sondern diese wurden entsprechend der Differenz zu den anwesenden Stadtratsmitgliedern ermittelt und festgelegt. Somit wurden die Stadtratsmitglieder, die ihre Stimme überhaupt nicht abgaben als Ja-Stimmen gezählt.
Dieses stellt einen Verstoß gegen die Mindestforderungen der ThüKO vor.
Der Volksinteressenbund Thüringen zweifelt daher an, dass das Abstimmungsergebnis rechtlich bestand hat. Nach Meinung des VIBT ist dieser Beschluss rechtlich nicht zu Stande gekommen. Die Stadt Sondershausen befindet sich, nach der Rechtsauffassung des VIBT, nach wie vor in der vorläufigen Haushaltsführung.
Wir bitten Sie, den Sachverhalt zu überprüfen und uns in einem angemessenen Zeitraum eine Antwort zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Scheerschmidt
Landesvorsitzender des
Volksinteressenbund Thüringen (VIBT)
Wie es mit dem Stadtratsbeschluss weiter geht, informiert kn zu gegebenem Zeitpunkt.
Autor: khhHier der Wortlaut des Schreibens, dass an die Kommunalaufsicht ging und den kn vom VIBT übermittelt bekam:
Am 04.11.2010 fand eine Sondersitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen statt. Auf der Tagesordnung stand die Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2010 und zum Finanzplan.
Bei der Abstimmung zum Haushaltsplan und zum Finanzplan wurden durch die Vorsitzende des Stadtrates aber nur die Nein- Stimmen und die Stimmenthaltungen gezählt. Eine Auszählung der Ja- Stimmen erfolgte nicht, sondern diese wurden entsprechend der Differenz zu den anwesenden Stadtratsmitgliedern ermittelt und festgelegt. Somit wurden die Stadtratsmitglieder, die ihre Stimme überhaupt nicht abgaben als Ja-Stimmen gezählt.
Dieses stellt einen Verstoß gegen die Mindestforderungen der ThüKO vor.
Der Volksinteressenbund Thüringen zweifelt daher an, dass das Abstimmungsergebnis rechtlich bestand hat. Nach Meinung des VIBT ist dieser Beschluss rechtlich nicht zu Stande gekommen. Die Stadt Sondershausen befindet sich, nach der Rechtsauffassung des VIBT, nach wie vor in der vorläufigen Haushaltsführung.
Wir bitten Sie, den Sachverhalt zu überprüfen und uns in einem angemessenen Zeitraum eine Antwort zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Scheerschmidt
Landesvorsitzender des
Volksinteressenbund Thüringen (VIBT)
Wie es mit dem Stadtratsbeschluss weiter geht, informiert kn zu gegebenem Zeitpunkt.
