kn-Polizeibericht vom Montag
Montag, 06. Dezember 2010, 12:48 Uhr
Typische Glätteunfälle gab es nicht, aber trotzdem passierte noch etwas auf den Straßen. Was alles passierte gibt es mit einem Klick hier...
Verkehrsgeschehen
Am 05.12.2010 gegen 14:10 Uhr fuhr ein Pkw Mazda aus einer Parkbucht in der Conrad-Rötgen-Straße in Sondershausen in den fließenden Verkehr ein. Hier beachtete der Mazda-Fahrer einen Pkw Golf nicht, welcher nachfolgend in Richtung Ferdinand-Schlufter-Straße fuhr. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, wobei Sachschaden in Höhe von ca. 4.000 Euro entstand.
Monatsauswertung November
Im Monat November 2010 ereigneten sich im Kyffhäuserkreis 221 Verkehrsunfälle, wobei hiervon 20 Unfälle mit Personenschäden waren. Hierunter wurde ein Verkehrsteilnehmer getötet und 28 Verkehrsteilnehmer verletzten sich. Im Vergleich zum vergangenen Jahr haben sich die Zahlen erhöht. Hier waren im Monat Oktober 2009 143 Unfälle. Das waren somit 78 Unfälle mehr, als im Berichtszeitraum des Vorjahres.
Als Unfallursache zählt nach wie vor die gefahrene Geschwindigkeit, der Abstand zueinander und das Nichtgewähren der Vorfahrt, sowie das Fahren unter Alkoholeinwirkung zu den meistgenannten.
Autor: khhVerkehrsgeschehen
Am 05.12.2010 gegen 14:10 Uhr fuhr ein Pkw Mazda aus einer Parkbucht in der Conrad-Rötgen-Straße in Sondershausen in den fließenden Verkehr ein. Hier beachtete der Mazda-Fahrer einen Pkw Golf nicht, welcher nachfolgend in Richtung Ferdinand-Schlufter-Straße fuhr. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, wobei Sachschaden in Höhe von ca. 4.000 Euro entstand.
Monatsauswertung November
Im Monat November 2010 ereigneten sich im Kyffhäuserkreis 221 Verkehrsunfälle, wobei hiervon 20 Unfälle mit Personenschäden waren. Hierunter wurde ein Verkehrsteilnehmer getötet und 28 Verkehrsteilnehmer verletzten sich. Im Vergleich zum vergangenen Jahr haben sich die Zahlen erhöht. Hier waren im Monat Oktober 2009 143 Unfälle. Das waren somit 78 Unfälle mehr, als im Berichtszeitraum des Vorjahres.
Als Unfallursache zählt nach wie vor die gefahrene Geschwindigkeit, der Abstand zueinander und das Nichtgewähren der Vorfahrt, sowie das Fahren unter Alkoholeinwirkung zu den meistgenannten.
