Thema Waffenschränke
Donnerstag, 09. Dezember 2010, 18:07 Uhr
Bei den Kontrollen der109 Waffenbesitzer im Jahr 2010 wurde festgestellt, dass 34 Waffenbesitzer keinen vorgeschriebenem Waffenschrank hatten, kn berichtete bereits (Erschreckende Zahl). Jetzt gibt es zu diesem Thema einen Aktenvermerk aus dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, der das Thema vertiefen soll...
In diesen Fällen heißt das, dass die Waffenbesitzer in jedem Fall die Waffen (Langwaffen und Kurzwaffen) in einem klassifizierten Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A (nur für Langwaffen zugelassen, nicht für Kurzwaffen) aufbewahrt hatten, aber für ihre Kurzwaffen kein Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B (Mindeststandard für Kurzwaffen) nachweisen konnten. Diese Waffenbesitzer erhielten die Auflage, der Behörde innerhalb von vier Wochen ein entsprechendes Sicherheitsbehältnis nach zu weisen. Das geschieht in der Regel durch Vorlage des Kaufbeleges oder Fotoaufnahmen. Sollten aber Zweifel an dem Nachweis bestehen, würde eine Nachkontrolle durchgeführt.
Laut einem Schreiben vom Landesverwaltungsamt sollten 10% der Waffenbesitzer pro Jahr überprüft werden. Die Kontrollen sind mit einem hohen personellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Sie finden zu unterschiedlichen Tageszeiten statt, bis gegen 20:00Uhr.Vielfach sind die Waffenbesitzer nicht da und die Personen müssen erneut aufgesucht werden.
Für den Fall, das bei den Kontrollen festgestellt wird, dass ein Waffenbesitzer seine Waffen nicht in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt, würden wir die Waffen mitnehmen und ein Verfahren zum Widerruf der Waffenbesitzkarte und ein Bußgeldverfahren einleiten.
Da die Sportschützen und Jäger wissen, dass sie mit unangemeldeten Kontrollen rechnen müssen, haben, nach Informationen der Schützenvereine bzw. Kreisjägerschaften, Sportschützen bzw. Jäger sich neue Waffenschränke angeschafft.
Weitere Kontrollen erfolgen fortlaufend.
Autor: khhIn diesen Fällen heißt das, dass die Waffenbesitzer in jedem Fall die Waffen (Langwaffen und Kurzwaffen) in einem klassifizierten Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A (nur für Langwaffen zugelassen, nicht für Kurzwaffen) aufbewahrt hatten, aber für ihre Kurzwaffen kein Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B (Mindeststandard für Kurzwaffen) nachweisen konnten. Diese Waffenbesitzer erhielten die Auflage, der Behörde innerhalb von vier Wochen ein entsprechendes Sicherheitsbehältnis nach zu weisen. Das geschieht in der Regel durch Vorlage des Kaufbeleges oder Fotoaufnahmen. Sollten aber Zweifel an dem Nachweis bestehen, würde eine Nachkontrolle durchgeführt.
Laut einem Schreiben vom Landesverwaltungsamt sollten 10% der Waffenbesitzer pro Jahr überprüft werden. Die Kontrollen sind mit einem hohen personellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Sie finden zu unterschiedlichen Tageszeiten statt, bis gegen 20:00Uhr.Vielfach sind die Waffenbesitzer nicht da und die Personen müssen erneut aufgesucht werden.
Für den Fall, das bei den Kontrollen festgestellt wird, dass ein Waffenbesitzer seine Waffen nicht in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt, würden wir die Waffen mitnehmen und ein Verfahren zum Widerruf der Waffenbesitzkarte und ein Bußgeldverfahren einleiten.
Da die Sportschützen und Jäger wissen, dass sie mit unangemeldeten Kontrollen rechnen müssen, haben, nach Informationen der Schützenvereine bzw. Kreisjägerschaften, Sportschützen bzw. Jäger sich neue Waffenschränke angeschafft.
Weitere Kontrollen erfolgen fortlaufend.
