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Notzeit für Wild im Kyffhäuserkreis

Donnerstag, 23. Dezember 2010, 11:08 Uhr
Angesichts des extremen Wetters verfügt die untere Jagdbehörde im Kyffhäuserkreis die Notzeit für Wild. Was das sich aus dieser Regelung ergibt, und welchen Tipp kn eigentlich auch in dieser Regelung drin stehen hätte müssen, erfahren Sie hier...

Die Regelung gilt bis auf Widerruf jedoch spätestens bis 31.03.2011 für den Landkreis einschließlich aller Landesjagdbezirke der Thüringer Forstämter Sondershausen und Oldisleben sowie den Bundesjagdbezirk.

Jäger sind während dieser Zeit verpflichtet, Wild angemessen, naturnah und ausgewogen zu füttern sowie die dazu erforderlichen Anlagen zu unterhalten. Verboten ist es in Notzeiten, Schalenwild in einem Umkreis von 200 Metern von Fütterungen zu erlegen. Die untere Jagdbehörde empfiehlt außerdem, Bewegungs- und Drückjagden mit kurzjagenden Hunden einzustellen.

Einzelheiten regeln § 12 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes und § 43 Abs. 4 des Jagdgesetzes.

Tipp von kn:

Bleiben Sie bei Ihren Weihnachts- und Neujahrswanderungen möglichst auf den Hautwegen und laufen Sie ruhig durch den Wild. Das Wild muss nicht unnötig aufgeschreckt werden. Jeder unnötige Fluchtwechsel strengt die Tiere zusätzlich an. Haben sie ein Herz für die Tiere des Waldes.
Autor: khh

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