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Auf Parkausweis achten

Sonntag, 02. Januar 2011, 10:45 Uhr
Seit 1. Januar gilt EU-weit der neue blaue Parkausweis. Behinderte sollte, so dass noch nicht geschehen ist, sich umgehend bei ihrer Gemeinde melden...

Autofahrer sollten es kennen und beachten, dass im Bild gezeigte Verkehrszeichen: Hier dürfen nur Kraftfahrer ihr Fahrzeug abstellen, die einen entsprechenden Behinderten-Ausweis haben. Bis zu dieser Stelle sollte wohl alles klar sein.

Neu allerdings ist ab 1. Januar, dass dann nur doch der Behinderte dort sein Fahrzeug abstellen darf, der den einheitlichen blauen Schwerbehinderten-Parkausweis hat. Wenn sie selbst betroffen sind, kontrolliere Sie bei sich, ob dass der Fall ist, oder machen Sie Verwandte, Freunde und bekannte auf diesen Umstand aufmerksam.

Wer noch eine Sonderberechtigung hat, die gar noch vor Januar 2001 ausgestellt worden war, sollte sie schleunigst umtauschen! Diese Ausweise sind ungültig geworden und führen dann dazu, dass Sie beim Parken auf einem Behinderten-Parkplatz abgeschleppt werden.

Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, oder Blinde die sich fahren lassen, umkommen im Allgemeinen diesen neuen Ausweis sofort. Die nur in Deutschland gültige orangefarbene Parkkarte gestattet zwar das Abstellen des Fahrzeuges auf Stellplätzen im eingeschränkten Halteverbot oder in Lieferbereichen von Fußgängerzonen, gestattet aber nicht das Abstellen des Fahrzeuges auf einem ausgewiesenen Behinderten-Parkplatz!
Autor: khh

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