Zur Vorsicht geraten
Montag, 10. Januar 2011, 11:29 Uhr
Die Krankenkasse AOK PLUS rät zur Vorsicht bei Vorkasse-Medikamenten. Das geht aus einer Pressemeldung hervor, die kn jetzt erreichte...
Die AOK PLUS rät zur Vorsicht bei Vorkasse-Medikamenten. "Am bisherigen Verfahren mit den rabattierten Arzneimitteln hat sich nichts geändert. Einen medizinischen Zusatznutzen gibt es nicht. Die Patienten bezahlen deutlich mehr Geld für ein Medikament, das exakt den gleichen Wirkstoff mit der gleichen Wirkstärke enthält wie das ursprünglich zur Abgabe vorgesehene Medikament", so AOK-Serviceleiterin Sylvia Molis.
Geändert hat sich lediglich, dass Patienten seit dem 1. Januar 2011 das Recht haben, statt des wirtschaftlicheren rabattgeregelten Arzneimittels auch ein anderes austauschfähiges Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff auswählen zu dürfen. Da diese Wunschmedikation teurer ist als die Abgabe des qualitativ gleichwertigen Rabattvertragspartner-Präparates der jeweiligen Krankenkasse, ist diese per Gesetz verpflichtet, den Differenzbetrag als zusätzlichen Eigenanteil des Patienten vom Rechnungsbetrag abzusetzen.
"Wer trotzdem sein Wunschmedikament haben möchte, der sollte vor der Entscheidung zunächst die auf ihn zukommende Mehrbelastung bei seiner Krankenkasse erfragen", rät Sylvia Molis. Die AOK PLUS informiert in ihren Filialen oder über das Servicetelefon 0180/ 247 1000 (6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz, Handypreis max. 0,42 €/min.).
Autor: khhDie AOK PLUS rät zur Vorsicht bei Vorkasse-Medikamenten. "Am bisherigen Verfahren mit den rabattierten Arzneimitteln hat sich nichts geändert. Einen medizinischen Zusatznutzen gibt es nicht. Die Patienten bezahlen deutlich mehr Geld für ein Medikament, das exakt den gleichen Wirkstoff mit der gleichen Wirkstärke enthält wie das ursprünglich zur Abgabe vorgesehene Medikament", so AOK-Serviceleiterin Sylvia Molis.
Geändert hat sich lediglich, dass Patienten seit dem 1. Januar 2011 das Recht haben, statt des wirtschaftlicheren rabattgeregelten Arzneimittels auch ein anderes austauschfähiges Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff auswählen zu dürfen. Da diese Wunschmedikation teurer ist als die Abgabe des qualitativ gleichwertigen Rabattvertragspartner-Präparates der jeweiligen Krankenkasse, ist diese per Gesetz verpflichtet, den Differenzbetrag als zusätzlichen Eigenanteil des Patienten vom Rechnungsbetrag abzusetzen.
"Wer trotzdem sein Wunschmedikament haben möchte, der sollte vor der Entscheidung zunächst die auf ihn zukommende Mehrbelastung bei seiner Krankenkasse erfragen", rät Sylvia Molis. Die AOK PLUS informiert in ihren Filialen oder über das Servicetelefon 0180/ 247 1000 (6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz, Handypreis max. 0,42 €/min.).
