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Richter Kropp: Türkische Scheinehe

Montag, 31. Januar 2011, 12:15 Uhr
Die Türkei wird von vielen zum Urlauben und Erholen, aber auch inzwischen zu Bildungsreisen genutzt. Eine ganz andere Form der touristischen Erschließung hat nun eine 32jährige Frau aus dem östlichen Kyffhäuserkreis erschlossen: Eine Reise zur Eingehung einer Scheinehe.


Ein 25jähriger Türke hatte sie angesprochen, gegen 5.000 Euro zum Schein seinen Bruder zu heiraten. Die weiterhin beteiligte Mutter der Frau sollte zudem noch 750 Euro Vermittlerprovision erhalten. Ziel dieser Aktion war es, dem Bräutigam den Aufenthaltsstatus in Deutschland zu ermöglichen. Gesagt, getan, zog die Braut für zwei Wochen nach Izmir und ging dort zum Schein mit dem ihr unbekannten Türken Mustafa B. (Name geändert) die Ehe ein.

Mustafa B. hatte dann nichts Eiligeres zu tun, als einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Deutschland zu erhalten. Doch die deutschen Behörden waren misstrauisch geworden und lehnten diesen erst einmal ab. Sogleich stellte B. einen zweiten Antrag und reiste sogleich mit einem sogenannten Schengenvisum in die Bundesrepublik Deutschland ein.

Am 1. Oktober 2009 wurde der Antrag von der Ausländerbehörde in Sondershausen endgültig abgelehnt, nachdem das Ganze bekannt geworden war. Die Behörde leitete das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen weiter, denn das Erschleichen eines Aufenthaltstitels durch Scheinehe ist in Deutschland strafbar. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat jetzt das Sondershäuser Amtsgericht einen Strafbefehl in Höhe von 500 Euro gegen die Scheinbraut erlassen. Dieser ist nunmehr rechtskräftig geworden.

Da die Frau aus dem Kyffhäuserkreis von ihrem türkischen Galan nicht 5.000 Euro, sondern nur 600 Euro als eine Art Vorschuss erhalten hatte, sind diese jetzt futsch. Geblieben ist eine Vorstrafe! Die Lehre aus dem Fall: Scheinehen lohnen sich nicht!
Autor: nnz

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