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Rückblick und Ausblick am Taschenberg

Mittwoch, 02. Februar 2011, 10:02 Uhr
Wie bereits gestern angekündigt, veröffentlicht die nnz heute einen Betrachtung des Direktors des Nordhäuser Sozialgerichts, Jürgen Fuchs. Dabei geht Fuchs auch auf aktuelle Entwicklungen in der Sozialgerichtsbarkeit in Nordthüringen ein...


Vor fast genau einem Jahr hat das Sozialgericht Nordhausen seinen neuen Standort am Taschenberg 59/60, dem ehemaligen Wehrkreiskommando bezogen. Seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz 4) im Jahr 2005 waren die Eingangszahlen am Sozialgericht von 2245 im Jahr 2005 auf 5955 im Jahr 2009 deutlich gestiegen, mit der Folge, dass mehr Personal eingestellt werden musste.

Das ehemalige Dienstgebäude am Alten Tor 8 war über die Jahre zu klein geworden. Gerichtsverhandlungen mussten dort teilweise sogar in fensterlosen Räumen im Keller durchgeführt werden. Für alle Beteiligten ein unzumutbarer Zustand.

Durch den Umzug wurden viele Probleme gelöst. Insbesondere stehen den Beschäftigten des Sozialgerichts und den Prozessbeteiligten nunmehr helle und funktionale Räume zur Verfügung. Schnell wurde jedoch auch deutlich, dass die zunächst in Aussicht genommene Mietfläche nicht ausreichen würde, den durch das weitere Anwachsen der Klagen verursachten Zuwachs an Personal und Akten aufzunehmen. Deshalb wurde bereits ab August eine weitere Halbetage mit 80 m² zugemietet.

Allein 2010 wurden fünf zusätzliche Mitarbeiter im richterlichen Dienst und neun weitere Mitarbeiter im nichtrichterlichen Dienst eingestellt. Zwischenzeitlich sind am Sozialgericht Nordhausen 45 Mitarbeiter beschäftigt, davon 18 im richterlichen Dienst. Trotz wiederum weit überdurchschnittlichen Arbeitseinsatzes (im Jahr 2010 wurden mehr als 7100 Verfahren erledigt, davon über 570 Eilverfahren) konnte die immer weiter steigende Klageflut nicht unter Kontrolle gebracht werden. Am 31.12.2010 waren über 9400 Verfahren eingegangen, davon mehr als 590 Eilverfahren. Ein Zuwachs von über 60 Prozent gegenüber 2009.

Ursache hierfür war im Wesentlichen ein weiterer Anstieg der Hartz 4 Klagen. Allerdings ist dieser Anstieg regional sehr unterschiedlich ausgefallen. Während in den Landkreisen Nordhausen, Eichsfeld, Kyffhäuser und Sömmerda die Klagezahlen im Wesentlichen gleich geblieben sind, war beim Unstrut-Hainich-Kreis (UHK), der bereits 2008 und 2009 weit überdurchschnittliche Klagezahlen aufwies, eine weitere Steigerung zu verzeichnen. Von den im Jahr 2010 eingegangenen 7669 Hartz 4 Klagen entfielen über 6300 und damit ca. 80 Prozent allein auf das Jobcenter in Mühlhausen.

Dies steht zu einem wesentlichen Teil mit dem Auftreten eines Rechtsanwaltes aus Mühlhauen im Zusammenhang, eines ehemaligen Mitarbeiters des Jobcenters Unstrut-Hainich.Kreis, der 2010 mehr als 90 Prozent der Verfahren gegen die vorgenannte Behörde betrieben hat. Bei fast der Hälfte dieser Verfahren handelt es sich um so genannte Untätigkeitsklagen, die erhoben wurden, weil durch die Behörde nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen Überprüfungsanträge oder Widersprüche beschieden wurden.

In den Hauptsacheverfahren werden häufig systembedingte Fehler, wie Rundungsdifferenzen oder falsche Berechnung der Warmwasserkosten geltend gemacht. Trotz Kenntnis dieser Fehlerquellen, die im Übrigen bei allen damit befassten Behörden bestehen, sehen sich die Leistungsträger offenbar seit Jahren nicht in der Lage, sie abzustellen, um diese Angriffspunkte gar nicht erst aufkommen zu lassen. Regelmäßig wird hier allerdings lediglich um Cent- oder geringe Eurobeträge gestritten.

Auch in diesen Fällen ist entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes Prozesskostenhilfe zu gewähren, die im Wesentlichen nur der Beauftragung eines Anwalts dient, da Gerichtskosten für Versicherte und Leistungsberechtigte nicht anfallen. Im Hinblick darauf, dass sich die Leistungen nach dem SGB 2 auf das soziokulturelle Existenzminimum beziehen, wäre es auch problematisch, die Gewährung von Prozesskostenhilfe von mittels Richterrechts bestimmten "Bagatellgrenzen" abhängig zu machen.

Dennoch bleibt ein gewisses Unbehagen, wenn bedürftigen Klägern für das Einklagen von Bagatellbeträgen unter einem Euro Prozesskostenhilfe gewährt werden soll, wobei nicht bedürftige Kläger (und das sind nach den gesetzlichen Vorgaben bereits Parteien, die nach Abzug der Kosten der Unterkunft über Einkommen von unter 600 Euro netto verfügen, also wahrlich keine reichen Kläger) in der gleichen Situation von der Beauftragung eines Anwalts regelmäßig schon aus wirtschaftlichen Gründen absehen würden.

Allerdings ist auch darauf hinzuweisen, dass, sofern sich die Einkommenssituation eines Klägers zum Beispiel durch Arbeitsaufnahme verbessert, er bis zu vier Jahre nach Prozessende von der Staatskasse für die als Prozesskostenhilfe ausgezahlten Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen werden kann. Die genannten Klagen um Kleinstbeträge sind deshalb auch aus Sicht der Kläger nicht unproblematisch, da ihnen bei teilweisem Unterliegen Zahlungsverpflichtungen auferlegt werden können, die in keinem Verhältnis zu den eingeklagten Beträgen stehen. Einigen Klägern kann deshalb in naher Zukunft ein böses Erwachen drohen.

Schließlich wird seitens der mit Hartz 4 Verfahren betrauten Richter - immerhin 15 Kolleginnen und Kollegen am Sozialgericht Nordhausen - nicht selten festgestellt, dass vorgerichtlich die eigentlichen Anliegen und Probleme der Kläger weder von anwaltlicher noch von behördlicher Seite aufgegriffen wurden. Regelmäßig wird erst durch die mit den Angelegenheiten der Grundsicherung befassten Richter im Rahmen der bei den Sozialgerichten praktizierten Amtsermittlung eine umfassende Sachprüfung vorgenommen.

In diesem Zusammenhang wird seitens der Richter auch bemängelt, dass sich der Vortrag der Beteiligten im Austausch ständig wiederkehrender Textbausteine erschöpft. Stattdessen sollten die Jobcenter möglichst frühzeitig alle Probleme der Bedarfsgemeinschaften in den Blick nehmen, um bereits vorgerichtlich einen sachgerechten Interessenausgleich herbeizuführen und die in ihrer Vielzahl insoweit unnötigen Klageverfahren zu vermeiden. Dieses Ziel zu erreichen dürfte allerdings angesichts der Vielzahl der durch den angesprochenen Rechtsanwalt initiierten Überprüfungs- Widerspruchs- und Klageverfahren zumindest dort, wo er schwerpunktmäßig auftritt, nur schwer zu erreichen sein.

Die Entwicklung der Klageeingänge im Januar 2011 stimmt nicht zuversichtlich. Mit über 800 Eingängen stiegen die Eingangszahlen gegenüber Januar 2010 um wieder mehr als 50 Prozent.

Sollte diese Entwicklung anhalten, wäre mit etwa 14.000 Verfahren im Jahr 2010 zu rechnen. Derzeit ist nicht ansatzweise absehbar, wie eine solche Entwicklung bewältigt werden könnte. Die jetzige personelle Ausstattung ist noch nicht einmal auf die Zahlen des Jahres 2010 ausgelegt. Ohne weitere Verstärkung werden die Bestände an unerledigten Klagen, die sich schon jetzt innerhalb von nur drei Jahren von 2700 auf 7800 fast verdreifacht haben, schnell weiter anwachsen und zu einer längeren und teilweise unzumutbaren Dauer der Gerichtsverfahren führen.
Jürgen Fuchs, Direktor des Sozialgerichts Nordhausen
Autor: nnz

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