Safer Internet Day
Montag, 07. Februar 2011, 09:19 Uhr
Zum internationalen "Safer Internet Day" am 8.2.2011 erklärt die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion und Landtagsabgeordnete Dorothea Marx unter der Überschrift "Safer Internet Day - Privatsphäre besser schützen":...
Die Privatsphäre wird im Internet keineswegs nur durch scheinbar freiwillige Entblößung in sozialen Netzwerken wie Schüler- oder StudiVZ oder facebook gefährdet. Wer immer noch meine, nur Kinder und Jugendliche müssten über die Gefahren der Internetnutzung aufgeklärt werden, unterschätze dramatisch die alltägliche Preisgabe und Verarbeitung persönlicher Daten bei Einkäufen im Internet oder der Benutzung von Suchmaschinen wie google.
Längst und weitgehend unkontrolliert würden Datenspuren jedes Nutzers miteinander verknüpft, um daraus zu kommerziellen Zwecken Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Jeder könne dies selbst feststellen, wenn er etwa neben dem Suchergebnis von google auf seine Interessen zugeschnittene Werbebanner vorfände. Neben dieser noch eher harmlosen Belästigung komme es heute verstärkt zur Erstellung von sogenannten Score-Profilen, in dem durch Mischen verschiedenster Daten wie etwa der Wohnlage, dem Konsumverhalten, und durch Auswertung von Suchmaschinen vermuteter Vorlieben eine unkontrollierbare Einstufung von Internetnutzern in "gute" oder vermeintlich unzuverlässige Kunden erstellt werde.
Es sei daher höchste Zeit, die Aufklärung und Widerspruchsmöglichkeiten über Profilbildung im Netz zu verstärken. Es könne nicht sein, so Marx, dass streng reglementierte Zugriffsrechte des Staates auf Nutzerdaten zur Bekämpfung schwerer Straftaten - völlig zu Recht - mit Argusaugen beobachtet würden, während einer willkürlichen Ausforschung von Konsumenten und Nutzern im Internet zu kommerziellen Zwecken mit verbreiteter Unkenntnis und Achselzucken begegnet werde.
Zur Verbesserung eines wirksamen Datenschutzes bekräftigt Marx ihre Forderung nach einer Zuständigkeit der Datenschutzbeauftragten für den staatlichen wie privaten Bereich. Die Trennung in Thüringen in eine Zuständigkeit des dem Parlament und der Öffentlichkeit berichtspflichtigen Datenschutzbeauftragten für staatliches Handeln einerseits und eine Zuständigkeit des Landesverwaltungsamt für private Datenverarbeiter andererseits sei, so Marx, nicht mehr zeitgemäß und keinem Bürger zu vermitteln.
Wahlkreisbüro: Dorothea Marx
Autor: khhDie Privatsphäre wird im Internet keineswegs nur durch scheinbar freiwillige Entblößung in sozialen Netzwerken wie Schüler- oder StudiVZ oder facebook gefährdet. Wer immer noch meine, nur Kinder und Jugendliche müssten über die Gefahren der Internetnutzung aufgeklärt werden, unterschätze dramatisch die alltägliche Preisgabe und Verarbeitung persönlicher Daten bei Einkäufen im Internet oder der Benutzung von Suchmaschinen wie google.
Längst und weitgehend unkontrolliert würden Datenspuren jedes Nutzers miteinander verknüpft, um daraus zu kommerziellen Zwecken Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Jeder könne dies selbst feststellen, wenn er etwa neben dem Suchergebnis von google auf seine Interessen zugeschnittene Werbebanner vorfände. Neben dieser noch eher harmlosen Belästigung komme es heute verstärkt zur Erstellung von sogenannten Score-Profilen, in dem durch Mischen verschiedenster Daten wie etwa der Wohnlage, dem Konsumverhalten, und durch Auswertung von Suchmaschinen vermuteter Vorlieben eine unkontrollierbare Einstufung von Internetnutzern in "gute" oder vermeintlich unzuverlässige Kunden erstellt werde.
Es sei daher höchste Zeit, die Aufklärung und Widerspruchsmöglichkeiten über Profilbildung im Netz zu verstärken. Es könne nicht sein, so Marx, dass streng reglementierte Zugriffsrechte des Staates auf Nutzerdaten zur Bekämpfung schwerer Straftaten - völlig zu Recht - mit Argusaugen beobachtet würden, während einer willkürlichen Ausforschung von Konsumenten und Nutzern im Internet zu kommerziellen Zwecken mit verbreiteter Unkenntnis und Achselzucken begegnet werde.
Zur Verbesserung eines wirksamen Datenschutzes bekräftigt Marx ihre Forderung nach einer Zuständigkeit der Datenschutzbeauftragten für den staatlichen wie privaten Bereich. Die Trennung in Thüringen in eine Zuständigkeit des dem Parlament und der Öffentlichkeit berichtspflichtigen Datenschutzbeauftragten für staatliches Handeln einerseits und eine Zuständigkeit des Landesverwaltungsamt für private Datenverarbeiter andererseits sei, so Marx, nicht mehr zeitgemäß und keinem Bürger zu vermitteln.
Wahlkreisbüro: Dorothea Marx
