Richter Kropp: Unversorgte Tiere
Montag, 07. Februar 2011, 11:26 Uhr
Wer Tiere in seiner Wohnung hält, der hat eine Verantwortung gegenüber den Lebewesen. Füttern, pflegen und Gassi gehen gehören zu den täglichen, manchmal als lästig empfundenen Pflichten. Schlimm ist es, wenn man an der Erfüllung dieser Pflichten verhindert ist und sich auf Dritte verlassen muss...
In einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft in Sondershausen hielt die 23jährige Melanie zwei Ratten mit zehn Jungen, einen Hund, ein Chinchilla, vier Meerschweinchen und einen Hasen. Diese archenoahtaugliche Tierzahl hatte sie täglich zu versorgen.
Da passte es schlecht, als Melanie am 1. August 2009 für 49 Tage in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz musste. Sie hatte eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen, wurde in ihrer Wohnung festgenommen und der JVA Chemnitz zugeführt. Noch im Beisein von Polizeibeamten bei der Festnahme erklärte sich ihre 21jährige Lebensgefährtin bereit, die Pflege der Tiere zu übernehmen.
Doch bei diesen Worten blieb es dann auch. Entgegen der ihr übertragenen Betreuungspflicht versorgte die Lebensgefährtin die Tiere nicht ausreichend mit Futter und Wasser. Das hatte zur Folge, dass eine Ratte und zwei Meerschweinchen verhungerten. Zudem war der Hund stark abgemagert. Am 3. September hatte die Mutter der Tiereigentümerin die toten und abgemagerten Tiere in der Wohnung zufällig aufgefunden. Dabei hatte die Lebensgefährtin auf Nachfragen und in Briefen immer wieder versichert, dass es den Tieren gut gehe.
Wegen des Tötens und Zufügens von länger anhaltenden Schmerzen an Wirbeltieren (Tierquälerei) hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen nunmehr gegen die 21jährige Lebensgefährtin Strafbefehl beim Sondershäuser Amtsgericht beantragt. Dieser erging dann auch wegen dieses Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch das Gericht in Höhe von 500 Euro und ist jetzt rechtskräftig geworden, da die Angeschuldigte keinen Einspruch eingelegt hat.
Da sie sich weder gegenüber der Polizei noch dem Gericht geäußert hat, kann man über ihre Motive letztlich nur spekulieren. Ob wie geplant eine Hochzeit zwischen beiden Frauen noch stattgefunden hat, ist wohl mit einem großen Fragezeichen zu versehen.
Autor: nnzIn einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft in Sondershausen hielt die 23jährige Melanie zwei Ratten mit zehn Jungen, einen Hund, ein Chinchilla, vier Meerschweinchen und einen Hasen. Diese archenoahtaugliche Tierzahl hatte sie täglich zu versorgen.
Da passte es schlecht, als Melanie am 1. August 2009 für 49 Tage in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz musste. Sie hatte eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen, wurde in ihrer Wohnung festgenommen und der JVA Chemnitz zugeführt. Noch im Beisein von Polizeibeamten bei der Festnahme erklärte sich ihre 21jährige Lebensgefährtin bereit, die Pflege der Tiere zu übernehmen.
Doch bei diesen Worten blieb es dann auch. Entgegen der ihr übertragenen Betreuungspflicht versorgte die Lebensgefährtin die Tiere nicht ausreichend mit Futter und Wasser. Das hatte zur Folge, dass eine Ratte und zwei Meerschweinchen verhungerten. Zudem war der Hund stark abgemagert. Am 3. September hatte die Mutter der Tiereigentümerin die toten und abgemagerten Tiere in der Wohnung zufällig aufgefunden. Dabei hatte die Lebensgefährtin auf Nachfragen und in Briefen immer wieder versichert, dass es den Tieren gut gehe.
Wegen des Tötens und Zufügens von länger anhaltenden Schmerzen an Wirbeltieren (Tierquälerei) hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen nunmehr gegen die 21jährige Lebensgefährtin Strafbefehl beim Sondershäuser Amtsgericht beantragt. Dieser erging dann auch wegen dieses Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch das Gericht in Höhe von 500 Euro und ist jetzt rechtskräftig geworden, da die Angeschuldigte keinen Einspruch eingelegt hat.
Da sie sich weder gegenüber der Polizei noch dem Gericht geäußert hat, kann man über ihre Motive letztlich nur spekulieren. Ob wie geplant eine Hochzeit zwischen beiden Frauen noch stattgefunden hat, ist wohl mit einem großen Fragezeichen zu versehen.
