Richter Kropp: Der verspätete Diplomat
Mittwoch, 16. Februar 2011, 08:44 Uhr
Ein Fall, der im Jahr 2009 begann, erheitert die Gemüter in der Thüringer Justiz: Ein 54jähriger Mann aus dem Stuttgarter Raum hatte auf der Bundesautobahn 71 eine Ordnungswidrigkeit begangen, indem er zu schnell gefahren war. Damit begann die Geschichte...
Auf das Anhörungsschreiben der Zentralen Bußgeldstelle der Thüringer Polizei in Artern verfasste er am 17. Dezember 2009 ein Schreiben, in dem er sich als Diplomat ausgab und eine Ablichtung seines Diplomatenpasses beifügte. Eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ergab, dass der Mann kein Mitglied einer ausländischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung war.
So beantragte diese Behörde beim Amtsgericht Sondershausen den Erlass eines Strafbefehls wegen unbefugten Führens einer Dienstbezeichnung – Höhe der Geldstrafe: 2.100 Euro. Diesen erließ das Gericht in der Folge dann auch. Der angebliche Diplomat legte hiergegen Einspruch ein, allerdings zu spät. Auf das gerichtliche Hinweisschreiben trug er vor, er sei in diplomatischer Mission in Polen, die Vertretung des Kongo dort könne das bestätigen. Sein Sekretär habe die gerichtliche Post ihm zu spät übergeben.
Das Amtsgericht Sondershausen wies diesen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurück. Die Fristversäumung sei selbstverschuldet, beim Angeschuldigten läge ein Organisationsverschulden vor, wenn sein Sekretär ihm die Post vorenthalte. Doch der angebliche Diplomat gab sich mit dieser Entscheidung nicht zufrieden und legte dagegen Beschwerde beim Landgericht Mühlhausen ein. In seiner Beschwerdebegründung legte er ein Foto bei, das zahlreiche Männer vor einer polnischen Vertretung zeigte. Dies solle seine Anwesenheit im Nachbarland beweisen.
Doch davon ließen sich auch die Richter in Mühlhausen nicht beeindrucken und verwarfen seine Beschwerde. Somit ist der angebliche Diplomat rechtskräftig verurteilt worden. An seinem Diplomatenstatus hält er jedoch weiterhin fest. Wie man hört, ist die Strafe noch nicht vollstreckt, weil der Angeschuldigte auch hier mit allen möglichen Rechtsmitteln versucht, die Zahlung des Geldbetrages zu verhindern. So beantragte er wiederum beim hiesigen Amtsgericht Vollstreckungsaufschub – erfolglos -, weil er beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein weiteres Verfahren anhängig gemachte habe.
Was man aus dem Fall lernen kann? Auch bei einem Diplomaten hilft nicht jede Entschuldigung für eine versäumte Frist. Verspätungen vor Gericht entschuldigen nur unter ganz besonderen Umständen.
Autor: psgAuf das Anhörungsschreiben der Zentralen Bußgeldstelle der Thüringer Polizei in Artern verfasste er am 17. Dezember 2009 ein Schreiben, in dem er sich als Diplomat ausgab und eine Ablichtung seines Diplomatenpasses beifügte. Eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ergab, dass der Mann kein Mitglied einer ausländischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung war.
So beantragte diese Behörde beim Amtsgericht Sondershausen den Erlass eines Strafbefehls wegen unbefugten Führens einer Dienstbezeichnung – Höhe der Geldstrafe: 2.100 Euro. Diesen erließ das Gericht in der Folge dann auch. Der angebliche Diplomat legte hiergegen Einspruch ein, allerdings zu spät. Auf das gerichtliche Hinweisschreiben trug er vor, er sei in diplomatischer Mission in Polen, die Vertretung des Kongo dort könne das bestätigen. Sein Sekretär habe die gerichtliche Post ihm zu spät übergeben.
Das Amtsgericht Sondershausen wies diesen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurück. Die Fristversäumung sei selbstverschuldet, beim Angeschuldigten läge ein Organisationsverschulden vor, wenn sein Sekretär ihm die Post vorenthalte. Doch der angebliche Diplomat gab sich mit dieser Entscheidung nicht zufrieden und legte dagegen Beschwerde beim Landgericht Mühlhausen ein. In seiner Beschwerdebegründung legte er ein Foto bei, das zahlreiche Männer vor einer polnischen Vertretung zeigte. Dies solle seine Anwesenheit im Nachbarland beweisen.
Doch davon ließen sich auch die Richter in Mühlhausen nicht beeindrucken und verwarfen seine Beschwerde. Somit ist der angebliche Diplomat rechtskräftig verurteilt worden. An seinem Diplomatenstatus hält er jedoch weiterhin fest. Wie man hört, ist die Strafe noch nicht vollstreckt, weil der Angeschuldigte auch hier mit allen möglichen Rechtsmitteln versucht, die Zahlung des Geldbetrages zu verhindern. So beantragte er wiederum beim hiesigen Amtsgericht Vollstreckungsaufschub – erfolglos -, weil er beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein weiteres Verfahren anhängig gemachte habe.
Was man aus dem Fall lernen kann? Auch bei einem Diplomaten hilft nicht jede Entschuldigung für eine versäumte Frist. Verspätungen vor Gericht entschuldigen nur unter ganz besonderen Umständen.
