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Klagen anhängig

Donnerstag, 17. März 2011, 15:15 Uhr
Am gestrigen Mittwoch hatten sich die Mitglieder des Kreistages mit einigen Vorlagen zu beschäftigen. Dabei wurde auch deutlich, dass Klagen anhängig sind...

Die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Volkshochschule des Kyffhäuserkreises vom 02.07.2001 i. d. Fassung der 1. Änderungssatzung vom 04.08.2006 wurde vom Kreistag bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung ohne weitere Diskussion beschlossen.

So wurde ein Gebührenanpassung notwendig, weil für bestimmte Lehrgänge im Kyffhäuserkreis nicht mehr genügend Teilnehmer zusammen gekommen wären. Die Lehrgänge wurden dann in Nordhausen zusammen mit der VHS Nordhausen durchgeführt. Bei den Gebühren erfolgte deshalb die Anpassung in Höhe der Gebühren Nordhausen.

Auch der Passus über Ermäßigungen wurde neu gefasst, um sich besser an die gesetzlichen Regelungen anlehnen zu können. Der Entwurf wurde auf Antrag des Bildungsausschusses (von Henry Hunger -CDU vorgetragen) dahin gehend noch geändert, dass zukünftig Anträge auf Ermäßigung zukünftig nur bis Kursbeginn beim Leiter der Volkshochschule einzureichen sind.


Einstimmig wurde die "Gründungsbegleitende Vereinbarung über eine gemeinsame Einrichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zwischen dem Kyffhäuserkreis (Landkreis), vertreten durch den Landrat, Herrn Peter Hengstermann und der Agentur für Arbeit Nordhausen (Agentur), vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung, Herrn Karsten Froböse" durch den Kreistag bestätigt.

Diskussionen dazu gab es nicht, ab gesehen von einer Anfrage. Steffen Sauerbier fragte an, ob es den Tatschen entspräche, dass Arbeitsrechtsklagen anhängig sind. Vizelandrat Georg Schäfer (SPD) bestätigte, dass vier Klagen anhängig sind, weil nicht alle Mitarbeiter in das Jobcenter übernommen wurden. Die Verhandlungen dazu werden erst im Sommer stattfinden. Da der Landkreis jetzt mit 15 Prozent (früher 12,6 Prozent) an den Kosten des Jobcenters beteiligt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Landkreis Kosten übernehmen muss.
Autor: khh

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