Informationen zur Wohnungsbauförderung
Donnerstag, 17. März 2011, 16:29 Uhr
Im Rahmen der Kreistagssitzung informierte Landrat Peter Hengstermann auch über die aktuelle Situation bei der Wohnungsbauförderung...
Aktuell können wir mitteilen, so Hengstermann, dass im Bereich Wohnungsbauförderung wieder die Programme Thüringer Familienbaudarlehen und Thüringer Modernisierungsdarlehen sowie das Programm "Energieeffizient Sanieren" angelaufen sind.
2011 bis 2013 ist in Thüringen dafür ein Darlehensvolumen von bis zu 36 Millionen € vorgesehen. Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung ist die Wohnungsbauförderung des Bauverwaltungsamtes im Landratsamt. Ausgereicht werden die Fördermittel über die Thüringer Aufbaubank.
Die Förderdarlehen sind vorrangig für Familien bestimmt und unterstützen viele Bürger in unserem Kreis beim Neubau, Erwerb sowie Modernisierung ihres Eigenheimes oder ihrer Eigentumswohnung. Damit werden zum einen attraktive Wohnbedingungen ermöglicht und daneben auch wirtschaftliche Impulse bei unseren örtlichen Bau- und Handwerksbetrieben erreicht.
In der Wohnungsbauförderung finanziert die Thüringer Aufbaubank die Gesamtkosten anteilig bis zu 30% bzw. 100.000 € und ergänzt die Finanzierung anderer Banken und Sparkassen. Bei der Modernisierungsförderung können ohne Einschränkungen bis zu 75.000 € bzw. 80 Prozent der Kosten finanziert werden.
Des Weiteren werden Effizienzhäuser, die einen hohen Energiestandard erreichen, über die Wohnungsbauförderung mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt. Neben der Ausreichung von zinsgünstigen Darlehen kommt dem Wohngeld als Zuschuss zu den Wohnkosten im Rahmen der Wohnungsförderung ein hoher Stellenwert zu.
Im Jahr 2010 wurden für die Wohngeldempfänger des Kyffhäuserkreises über 1,8 Millionen € von Bund und Land gezahlt. In diesem Jahr gilt es die Auswirkungen einer Reihe von Gesetzesänderungen umzusetzen. Es handelt sich unter anderem um das SGB-II und das SGB-XII -Änderungsgesetz, das Haushaltsbegleitgesetz sowie das Jahressteuergesetz.
Unsere Wohngeldstelle bemüht sich auch mit diesen umfangreichen gesetzlichen Änderungen durch gründliche Vorbereitung die Bearbeitung von Wohngeldanträgen in gewohnter guter Qualität und ohne lange Wartezeiten für die Bürger zu gewährleisten, so Hengstermann abschließend zu diesem Thema.
Autor: khhAktuell können wir mitteilen, so Hengstermann, dass im Bereich Wohnungsbauförderung wieder die Programme Thüringer Familienbaudarlehen und Thüringer Modernisierungsdarlehen sowie das Programm "Energieeffizient Sanieren" angelaufen sind.
2011 bis 2013 ist in Thüringen dafür ein Darlehensvolumen von bis zu 36 Millionen € vorgesehen. Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung ist die Wohnungsbauförderung des Bauverwaltungsamtes im Landratsamt. Ausgereicht werden die Fördermittel über die Thüringer Aufbaubank.
Die Förderdarlehen sind vorrangig für Familien bestimmt und unterstützen viele Bürger in unserem Kreis beim Neubau, Erwerb sowie Modernisierung ihres Eigenheimes oder ihrer Eigentumswohnung. Damit werden zum einen attraktive Wohnbedingungen ermöglicht und daneben auch wirtschaftliche Impulse bei unseren örtlichen Bau- und Handwerksbetrieben erreicht.
In der Wohnungsbauförderung finanziert die Thüringer Aufbaubank die Gesamtkosten anteilig bis zu 30% bzw. 100.000 € und ergänzt die Finanzierung anderer Banken und Sparkassen. Bei der Modernisierungsförderung können ohne Einschränkungen bis zu 75.000 € bzw. 80 Prozent der Kosten finanziert werden.
Des Weiteren werden Effizienzhäuser, die einen hohen Energiestandard erreichen, über die Wohnungsbauförderung mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt. Neben der Ausreichung von zinsgünstigen Darlehen kommt dem Wohngeld als Zuschuss zu den Wohnkosten im Rahmen der Wohnungsförderung ein hoher Stellenwert zu.
Im Jahr 2010 wurden für die Wohngeldempfänger des Kyffhäuserkreises über 1,8 Millionen € von Bund und Land gezahlt. In diesem Jahr gilt es die Auswirkungen einer Reihe von Gesetzesänderungen umzusetzen. Es handelt sich unter anderem um das SGB-II und das SGB-XII -Änderungsgesetz, das Haushaltsbegleitgesetz sowie das Jahressteuergesetz.
Unsere Wohngeldstelle bemüht sich auch mit diesen umfangreichen gesetzlichen Änderungen durch gründliche Vorbereitung die Bearbeitung von Wohngeldanträgen in gewohnter guter Qualität und ohne lange Wartezeiten für die Bürger zu gewährleisten, so Hengstermann abschließend zu diesem Thema.
